19.02.2013 Aufrufe

Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 162<br />

BMS Consulting GmbH<br />

D Flurbereinigungsbedingte intangible Auswirkungen auf die<br />

Allgemeinheit<br />

Erhöhung der allgemeinen Akzeptanz des Bauprojektes (D-I01)<br />

Im Prinzip sprechen alle bisher genannten Nutzeneffekte sowie die<br />

noch folgenden Wirkungskomponenten dafür, dass sich die allgemeine<br />

Akzeptanz eines umfangreichen Bauprojektes mit Hilfe einer Unternehmensflurbereinigung<br />

erhöhen lässt. Je mehr positive Erfahrungen<br />

die Betroffenen in dieser Hinsicht bereits aufweisen können, desto<br />

stärker ist diese Wirkung. Dies konnte auch im Rahmen der Expertengespräche<br />

bestätigt werden.<br />

Aus <strong>dem</strong> gesetzlichen Auftrag einer Unternehmensflurbereinigung<br />

geht hervor, dass es sich bei §87 FlurbG um eine „Schutzvorschrift“<br />

für jeden einzelnen an der Flurbereinigung beteiligten Grundstückseigentümer<br />

sowie für die allgemeine Landeskultur „gegen Nachteile<br />

handelt, die durch umfangreiche Enteignungen entstehen können“ (H.<br />

Hegele et al. (1997), S.361). Sie ist in Be<strong>zu</strong>g auf Enteignungen für die<br />

Betroffenen daher das mildere Mittel und kann selbst schon aus diesem<br />

Grund da<strong>zu</strong> beitragen, die allgemeine Akzeptanz eines Bauprojektes<br />

<strong>zu</strong> erhöhen.<br />

Zu<strong>dem</strong> bietet sie bessere Möglichkeiten, landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen<br />

sowie Maßnahmen des Naturschutzes <strong>zu</strong> realisieren,<br />

so dass auch Vorbehalte seitens der Naturschutzverbände und von<br />

anderen Betroffenen gegen das jeweilige Bauvorhaben im Flurbereinigungsverfahren<br />

gemindert auftreten 86 .<br />

Bewahrung und Förderung von Naturschutz, Bodenschutz, Landschaftspflege<br />

und des allgemeinen Landschaftsbildes (D-I02)<br />

Die Forderung an die Flurbereinigung, auch ökologische Zielset<strong>zu</strong>ngen<br />

wie den Natur- und Bodenschutz intensiver <strong>zu</strong> fördern, ist gerade<br />

86<br />

Vgl. hier<strong>zu</strong> die Zusammenfassung des Gesprächs mit <strong>dem</strong> Landesbüro der Naturschutzverbände<br />

NRW in Anlage B.3.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!