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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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� Kosten des Grunderwerbs sowie Entschädigungen:<br />

BMS Consulting GmbH<br />

� die Kosten des reinen Grunderwerbs sind unserer Ansicht nach im Rahmen<br />

der Flurbereinigung eher teurer ein<strong>zu</strong>schätzen (ca. 10%-20%), da im Flurbereinigungsverfahren<br />

mehr Fläche für Austauschflächen gekauft werden muss<br />

(außerhalb der Flurbereinigung wird lediglich die Trassenfläche gekauft)<br />

� dafür ist es allerdings auch das wesentlich bessere und kundenfreundlichere<br />

„Produkt“<br />

� An- und Durchschneidungsschäden sind durch die Bodenordnungsmaßnahme<br />

weitestgehend beseitigt und Zahlungen in diesem Bereich deutlich geringer<br />

� <strong>dem</strong> stehen allerdings auch höhere Zahlungen für Nut<strong>zu</strong>ngsausfallentschädigungen<br />

gegenüber, welche im Rahmen der Bodenordnung häufig für<br />

mehrere Jahre aufgerechnet werden muss, da die allgemeine Neubesitzregelung<br />

in der Flurbereinigung meist erst einige Zeit nach <strong>dem</strong> Straßenbau<br />

erfolgt; teilweise erfolgt dieser Ausgleich aber auch durch die Zuweisung von<br />

Ersatzflächen<br />

� die generelle Höhe der Nebenentschädigungen betragen unserer Erfahrung<br />

nach ca. 15% der Grunderwerbskosten<br />

Lassen sich durch ein begleitendes Flurbereinigungsverfahren Kostenersparnisse<br />

beim <strong>Projekt</strong>träger erzielen (weniger Personalressourcen für Grunderwerb; Einsparung<br />

von Prozesskosten; Kosten für Notar, Vermessung und Grundbuch; Kosten<br />

für Sachverständige etc.)?<br />

� eigene Personalkosten für den Grunderwerb:<br />

� die Aufwendungen der eigenen Grunderwerbsabteilung im Rahmen von Bodenordnungsverfahren<br />

ist sicherlich deutlich geringer, in der Zentrale des<br />

Landesbetriebs Straßen geht man dabei von Einsparmöglichkeiten in Höhe<br />

von ca. 85% aus; diesen Wert können wir allerdings in dieser Höhe nicht ganz<br />

bestätigen<br />

� die <strong>zu</strong>r Zeit recht späte Einleitungspraxis in NRW führt <strong>zu</strong> erheblichen und unnötigen<br />

Doppelarbeiten beim Landesbetrieb Straßen<br />

� Notargebühren entfallen komplett<br />

� die Höhe der Kosten für externe Sachverständige ist stark einzelfallabhängig und<br />

kann nicht pauschal bewertet werden<br />

� die Kosten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und anwaltlicher Vertretung<br />

(auch der Grundstückseigentümer) sind außerhalb der Flurbereinigung etwas höher

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