Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa
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06-05-2009<br />
DE<br />
<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />
Rechts behandeln (KOM(2008)0893 – C6-0001/2009 - 2008/0259(COD))<br />
(A60270/2009).<br />
- der Bericht von Gérard Deprez, im Namen <strong>des</strong> Ausschusses für bürgerliche Freiheiten,<br />
Justiz und Inneres, über bilaterale Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und<br />
Drittländern, über Urteile und Entscheidungen in ehelichen Angelegenheiten, elterliche<br />
Verantwortung und Fürsorgepflichten, über den Vorschlag für eine Verordnung <strong>des</strong> Rates,<br />
zur Einführung eines Verfahren für die Aushandlung und den Abschluss bilateraler<br />
Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern in Teilbereichen <strong>des</strong> Familienrechts,<br />
die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und<br />
Entscheidungen in Ehe- und Unterhaltssachen sowie in Fragen der elterlichen Verantwortung<br />
und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen (KOM(2008)0894 –<br />
C6-0035/2009 – 2008/0266(CNS)) (A60265/2009).<br />
- der Bericht von Maria Grazia Pagano, im Namen <strong>des</strong> Ausschusses für bürgerliche<br />
Freiheiten, Justiz und Inneres über die Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit<br />
in der EU, mit einem Vorschlag für eine Empfehlung <strong>des</strong> <strong>Europa</strong>parlaments an den Rat zur<br />
Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit in der EU (2009/2012(INI))<br />
(A60262/2009).-<br />
Tadeusz Zwiefka, Berichterstatter. – (Polen) Herr Präsident, Kommissar, zuerst möchte<br />
ich dem Berichterstatter <strong>des</strong> Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,<br />
Herrn Deprez, allen Schattenberichterstattern und den Vertretern der Tschechischen<br />
Präsidentschaft und der <strong>Europäischen</strong> Kommission ganz herzlich danken für die erfolgreiche<br />
Zusammenarbeit. Trotz unserer zuerst ziemlich weit voneinander entfernten<br />
Verhandlungspositionen haben wir es geschafft, einen Kompromiss zu finden, der es uns<br />
hoffentlich erlauben wird, in der ersten Lesung zu einer Verständigung mit dem Rat zu<br />
kommen.<br />
Der Vorschlag für eine Verordnung schafft eine Methode, auf deren Grundlage<br />
Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, bilaterale Vereinbarungen mit Drittländern<br />
auf dem Gebiet der rechtlichen Zusammenarbeit in Zivil- und Wirtschaftsangelegenheiten<br />
neu zu verhandeln, zu verhandeln und abzuschließen. Eine analoge Methode ist vorgesehen<br />
in Bezug auf bilaterale Vereinbarungen auf dem Gebiet der Rechtsprechung, Anerkennung<br />
und Durchsetzung von Urteilen und Entscheidungen in ehelichen Angelegenheiten,<br />
elterlicher Fürsorge und Fürsorgepflichten. Dies ist eine Antwort auf das praktische Problem,<br />
welches sich ergab als Folge von Gutachten 1/03 <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> Gerichtshofs über das<br />
neue Übereinkommen von Lugano, gemäß dem die Gemeinschaften befugt sind, externe<br />
Vereinbarungen in gleichem Ausmaß abzuschließen, in dem sie das Mandat benutzten zur<br />
Annahme von Rechtsmitteln auf dem Gebiet der rechtlichen Zusammenarbeit in Zivilfällen<br />
laut Paragraph 61(c) <strong>des</strong> EG-Vertrags.<br />
Das vorgeschlagene Instrument legt ein spezielles Verfahren fest. Aus diesem Grund muss<br />
das gesetzliche Rahmenwerk der vorgeschlagenen Methode streng begrenzt sein in Bezug<br />
auf Umfang und Zeit. Die erste Bedingung ist erfüllt durch die Begrenzung der<br />
vorgeschlagenen Verordnung auf bilaterale Vereinbarungen auf den Gebieten der<br />
Rechtsprechung und Anerkennung und Durchsetzung von Urteilen und Entscheidungen<br />
in Zivil- und Wirtschaftsangelegenheiten. Die zweite Bedingung ist erfüllt durch die<br />
„Auflösungsklausel“, im Einklang mit welcher eine Vereinbarung, die gemäß dieser Methode<br />
geschlossen wird, automatisch ihre Gültigkeit in dem Moment der Schließung einer<br />
Vereinbarung zwischen den Gemeinschaften und einem Drittland verliert.<br />
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