Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa
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DE<br />
<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />
Ich möchte unterstreichen, dass das durch die beiden künftigen Verordnungen eingeführte<br />
Verfahren so ausgelegt ist, dass es die Integrität <strong>des</strong> Gemeinschaftsrechts sicherstellt. Vor<br />
Genehmigung der Aushandlung einer Vereinbarung wird die Kommission überprüfen,<br />
dass die beabsichtigte Vereinbarung das Gemeinschaftsrecht nicht unwirksam macht oder<br />
das ordnungsgemäße Funktionieren <strong>des</strong> durch seine Vorschriften geschaffenen Systems<br />
nicht aushöhlt. Die Kommission wird auch überprüfen, dass die beabsichtigte Vereinbarung<br />
die von der Gemeinschaft beschlossene Außenpolitik nicht untergräbt.<br />
Es könnte in der Tat argumentiert werden, dass dadurch, dass es den Mitgliedstaaten<br />
ermöglicht wird, Vereinbarungen mit Drittländern auszuhandeln und abzuschließen, die<br />
mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, der Anwendungsbereich <strong>des</strong><br />
Gemeinschaftsrechts auf Länder außerhalb der <strong>Europäischen</strong> Union ausgeweitet wird.<br />
Das durch die zwei Vorlagen geschaffene Verfahren wird in erster Linie die Aushandlung<br />
und den Abschluss von bilateralen Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und<br />
Drittländern betreffen. Es wird jedoch in bestimmten Fällen auch für die Aushandlung und<br />
den Abschluss von Regionalabkommen zwischen mehr als einem Mitgliedstaat und/oder<br />
mehr als einem Drittland gelten. Soweit Regionalabkommen betroffen sind, wird das durch<br />
die Vorlage im Bereich <strong>des</strong> Familienrechts geschaffene Verfahren für die Änderung oder<br />
die Neuaushandlung zweier bereits bestehender Abkommen zwischen den nordischen<br />
Staaten gelten. In der Vorlage im Bereich <strong>des</strong> anwendbaren Rechts werden tatsächlich nur<br />
wenige regionale Vereinbarungen in seinen Anwendungsbereich fallen. Diese könnten<br />
beispielsweise den Betrieb eines Flughafens in einem Grenzgebiet, gemeinsame<br />
Wasserstraßen von zwei oder mehr Ländern oder grenzüberschreitende Brücken und<br />
Tunnel abdecken.<br />
Das in den zwei Vorlagen geschaffene Verfahren basiert auf einem hohen Maß an Vertrauen<br />
und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Ein Mechanismus<br />
wird für den Umgang mit denjenigen Situationen zur Verfügung gestellt, in denen die<br />
Kommission aufgrund ihrer Bewertung zu dem Schluss gelangt, dass die Aushandlung<br />
oder der Abschluss einer Vereinbarung nicht genehmigt werden sollte. In solchen<br />
Situationen werden der betreffende Mitgliedstaat und die Kommission in Diskussionen<br />
eintreten, die zum Ziel haben, gemeinsam eine Lösung zu finden.<br />
Die Präsidentschaft hofft und erwartet, im Namen <strong>des</strong> Rats, dass es möglich sein wird, eine<br />
Einigung in erster Lesung über die Vorlage im Bereich <strong>des</strong> anwendbaren Rechts zu erzielen.<br />
Es haben konstruktive <strong>Verhandlungen</strong> zwischen dem <strong>Europäischen</strong> Parlament, der<br />
Kommission und dem Rat stattgefunden, während denen es den drei Institutionen<br />
gemeinsam gelungen ist, mehrere schwierige Fragen zu lösen.<br />
Da die Vorlage im Bereich <strong>des</strong> anwendbaren Rechts zum größten Teil identisch mit der<br />
Vorlage im Bereich <strong>des</strong> Familienrechts ist, versteht es sich von selbst, dass die an der ersten<br />
Vorlage vorgenommenen Änderungen in der zweiten Vorlage übernommen wurden, auch<br />
wenn diese Vorlage nicht dem Mitentscheidungsverfahren unterliegt. Es ist im Interesse<br />
der guten Rechtsetzung sehr wünschenswert, die Parallelität zwischen den zwei Texten zu<br />
erhalten.<br />
Ich möchte mit ein paar Anmerkungen zur Empfehlung <strong>des</strong> <strong>Parlaments</strong> zur Entwicklung<br />
der Strafgerichtsbarkeit der EU, die Gegenstand <strong>des</strong> Berichts von Frau Pagano ist, schließen.<br />
Der Rat stimmt der Bedeutung der gegenseitigen Anerkennung als einem Eckpfeiler der<br />
justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der EU voll und ganz zu. Wir sind der Meinung,<br />
06-05-2009