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Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

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DE<br />

<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />

Ich weiß, dass dieses Parlament diese Bedenken vollständig teilt, und dass Sie an der<br />

Schaffung eines Großteils der gesetzgebenden Basis und der praktischen Werkzeuge zur<br />

Bekämpfung dieser Geißel maßgeblich beteiligt gewesen sind. Der Kampf gegen Rassismus<br />

und Fremdenfeindlichkeit ist ein kontinuierlicher Prozess, der sowohl politischen Willen<br />

als auch praktische Maßnahmen erfordert, nicht zuletzt im Bildungsbereich. Es gibt ferner<br />

einen kontinuierlichen Bedarf zur Optimierung <strong>des</strong> Dialogs und <strong>des</strong> gegenseitigen<br />

Verständnisses sowie zur Förderung der Toleranz.<br />

Zwar gibt es Anzeichen dafür, dass die Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU positive<br />

Wirkungen zeigt, der globale Fortschritt <strong>des</strong> Kampfes gegen diese Phänomene bleibt jedoch<br />

insgesamt gesehen bedauerlicherweise langsam. In der Tat ist dieser Trend in einer Reihe<br />

von Ländern sogar negativ. Wir haben Fälle gesehen, in denen die aktuelle Wirtschaftskrise<br />

rassistische und fremdenfeindliche Intoleranz überall auf der Welt anfeuert. Vor dem<br />

Hintergrund der Wirtschaftskrise ist eine starke Politik gegen den Rassismus wichtiger<br />

denn je. Sowohl innerhalb <strong>Europa</strong>s als auch im weiteren Kontext erleben wir einen<br />

Aufschwung gewaltsamer Angriffe auf Migranten, Flüchtlinge und Asylanten sowie gegen<br />

Minoritäten wie die Roma.<br />

Die EU verfügt im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit über einen starken<br />

Acquis. Diese beiden Phänomene sind unvereinbar mit den Prinzipien, auf denen die EU<br />

begründet wurde. Die EU hat alle Anzeichen von Rassismus wiederholt abgelehnt und<br />

verurteilt und wird dies auch weiterhin tun. Die EU wird innerhalb der durch die Verträge<br />

gesteckten Machtgrenzen fortfahren, gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit<br />

vorzugehen, sowohl innerhalb der Union selber als auch im Rahmen unserer externen<br />

Aktionen.<br />

Intern haben wir eine Gesetzgebung verabschiedet, die sowohl die direkte als auch die<br />

indirekte Diskriminierung auf der Grundlage von Rasse oder ethnischer Herkunft, am<br />

Arbeitsplatz, bei der Ausbildung und im Hinblick auf den Zugang zu Waren und<br />

Dienstleistungen untersagt. Die Gesetzgebung untersagt zudem auch die Diskriminierung<br />

aus anderen Gründen, wie u. a. Religion, Alter, sexuelle Neigung und Behinderungen,<br />

insbesondere am Arbeitsplatz. Die EU hat zudem eine Gesetzgebung verabschiedet, die<br />

Hasstiraden auf TV-Sendern verbietet und die „öffentlicher Aufhetzung zu Gewalt oder<br />

Hass gegen eine Gruppe von Menschen oder ein Mitglied einer derartigen Gruppe auf<br />

Grund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationaler oder ethnischer<br />

Herkunft“ strafbar macht. Dieselbe Gesetzgebung macht es zu einem Verbrechen, öffentlich<br />

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu entschuldigen,<br />

zu leugnen oder zu in hohem Maß zu trivialisieren.<br />

Extern schneidet die EU regelmäßig Rassismus- und Fremdenfeindlichkeitsthemen in ihren<br />

bilateralen politischen und menschenrechtsbezogenen Dialogen mit Drittstaaten wie<br />

Russland und China an. Wir haben zudem sichergestellt, dass Rassismus und<br />

Fremdenfeindlichkeit in unseren Kooperationsstrategien, wie den Aktionsplänen im<br />

Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik, integriert werden. Es passiert viel in den<br />

verschiedenen multilateralen Foren. Innerhalb <strong>des</strong> OSZE-Rahmens koordinieren die<br />

Mitgliedstaaten ihre Arbeit, um so sicherzustellen, dass die Verpflichtungen, die die 56<br />

OSZE-Teilnehmerstaaten in diesem Bereich haben, respektiert und implementiert werden.<br />

Dies ist auch im <strong>Europa</strong>rat und innerhalb <strong>des</strong> weiter gefassten UNO-Rahmens der Fall.<br />

Diese Beispiele demonstrieren unser kollektives Engagement für die Bewältigung dieser<br />

Probleme sowohl intern als auch im breiteren Kontext mit den Partnern weltweit. Die<br />

Durban-Überprüfungskonferenz war Bestandteil dieser weiter gefassten Bemühungen. Es<br />

06-05-2009

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