Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa
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06-05-2009<br />
DE<br />
<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />
Wie können diese sich gegenüberstehenden Positionen <strong>des</strong> <strong>Parlaments</strong> und <strong>des</strong> Rates nach<br />
Ansicht <strong>des</strong> Rates vereinigt werden? Welche möglichen Kompromissvorschläge fasst der<br />
Rat ins Auge?<br />
Jan Kohout, amtierender Ratspräsident. − Herr Präsident, die Präsidentschaft, die aufbaut<br />
auf der durch die französische Präsidentschaft ausgeführten Arbeit, diskutiert aktiv über<br />
die Vorlage für eine Richtlinie <strong>des</strong> <strong>Europa</strong>parlaments und <strong>des</strong> Rates über die Ausübung<br />
der Patientenrechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung.<br />
Das Ziel der Präsidentschaft ist es, Lösungen zu finden, die die richtige Balance finden<br />
zwischen den Rechten der Patienten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsfürsorge<br />
und der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation und Erbringung von<br />
Gesundheits- und medizinischen Leistungen.<br />
Wie die Präsidentschaft während der Plenardebatte am 23. April 2009 erklärte, sollten<br />
Patienten, die in andere Mitgliedstaaten reisen, vollständige Informationen und qualitativ<br />
hochwertige medizinische Leistungen erhalten. Aber ist auch wichtig sicherzustellen, dass<br />
die Richtlinie die Prinzipien der Klarheit, der gesetzlichen Gewissheit und der Subsidiarität<br />
erfüllt. Diskussionen dauern noch an im Rat, es ist also unmöglich vorauszusagen, ob eine<br />
politische Vereinbarung unter der aktuellen tschechischen Präsidentschaft erreicht werden<br />
kann. Die aktuellen Diskussionen im Rat lassen jedoch darauf schließen, dass ein System<br />
der vorherigen Genehmigung wahrscheinlich auf bestimmte Arten von medizinischen<br />
Leistungen beschränkt sein wird. Dies wird eine Option für Mitgliedstaaten sein, die sie<br />
nutzen können oder auch nicht. Diese Möglichkeit wurde durch den <strong>Europäischen</strong><br />
Gerichtshof unter gewissen Bedingungen anerkannt.<br />
Der Rat überlegt auch, ob er ein System der vorherigen Genehmigung mit Maßnahmen<br />
versehen soll, die abzielen auf Transparenz und vollständige Information der Patienten<br />
über ihre Rechte in Bezug auf den Empfang von grenzüberschreitender<br />
Gesundheitsversorgung.<br />
Auf der anderen Seite legt die Richtlinie ein Min<strong>des</strong>tniveau <strong>des</strong>sen fest, was die<br />
Mitgliedstaaten ihren Patienten garantieren müssen hinsichtlich der Rückzahlung der<br />
Kosten beim Empfang grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung. Dies ist der gleiche<br />
Betrag, der zu zahlen wäre für die gleiche Behandlung in dem Mitgliedstaat ihrer Herkunft.<br />
Die Mitgliedstaaten hält nichts davon ab, ihren Patienten, die medizinische Leistungen im<br />
Ausland erhalten, eine vorteilhaftere Form der Rückzahlung, sogar im Voraus, zukommen<br />
zu lassen. Dies hängt jedoch von der nationalen Vorgehensweise der Mitgliedstaaten ab.<br />
Nichts<strong>des</strong>totrotz ist jedoch in den Fällen, in denen eine Person eine geplante Behandlung<br />
in einem anderen Mitgliedstaat benötigt und es hierfür objektive medizinische Gründe<br />
gibt, bereits eine Verordnung (EG) 883/2004 in Kraft, gemäß der der Patient die<br />
medizinischen Leistungen erhält, ohne tatsächlich selbst die Kosten hierfür zu tragen.<br />
Gemäß dem Bericht, über den im Plenum <strong>des</strong> <strong>Parlaments</strong> am 24. April 2009 abgestimmt<br />
wurde, hat das <strong>Europa</strong>parlament auch das vorherige Genehmigungssystem als Planungsund<br />
Verwaltungsmethode anerkannt, wenn es transparent, voraussehbar und<br />
nichtdiskriminierend ist und der Patient klare Informationen erhalten hat.<br />
Der Rat wird alle Ergänzungen sorgfältig prüfen und überlegen, wie er sie in seiner jetzigen<br />
Lage in Betracht ziehen kann, um so in zweiter Lesung zu einer Vereinbarung zu gelangen.<br />
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