07.06.2013 Aufrufe

Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

06-05-2009<br />

DE<br />

<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />

Wie können diese sich gegenüberstehenden Positionen <strong>des</strong> <strong>Parlaments</strong> und <strong>des</strong> Rates nach<br />

Ansicht <strong>des</strong> Rates vereinigt werden? Welche möglichen Kompromissvorschläge fasst der<br />

Rat ins Auge?<br />

Jan Kohout, amtierender Ratspräsident. − Herr Präsident, die Präsidentschaft, die aufbaut<br />

auf der durch die französische Präsidentschaft ausgeführten Arbeit, diskutiert aktiv über<br />

die Vorlage für eine Richtlinie <strong>des</strong> <strong>Europa</strong>parlaments und <strong>des</strong> Rates über die Ausübung<br />

der Patientenrechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung.<br />

Das Ziel der Präsidentschaft ist es, Lösungen zu finden, die die richtige Balance finden<br />

zwischen den Rechten der Patienten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsfürsorge<br />

und der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation und Erbringung von<br />

Gesundheits- und medizinischen Leistungen.<br />

Wie die Präsidentschaft während der Plenardebatte am 23. April 2009 erklärte, sollten<br />

Patienten, die in andere Mitgliedstaaten reisen, vollständige Informationen und qualitativ<br />

hochwertige medizinische Leistungen erhalten. Aber ist auch wichtig sicherzustellen, dass<br />

die Richtlinie die Prinzipien der Klarheit, der gesetzlichen Gewissheit und der Subsidiarität<br />

erfüllt. Diskussionen dauern noch an im Rat, es ist also unmöglich vorauszusagen, ob eine<br />

politische Vereinbarung unter der aktuellen tschechischen Präsidentschaft erreicht werden<br />

kann. Die aktuellen Diskussionen im Rat lassen jedoch darauf schließen, dass ein System<br />

der vorherigen Genehmigung wahrscheinlich auf bestimmte Arten von medizinischen<br />

Leistungen beschränkt sein wird. Dies wird eine Option für Mitgliedstaaten sein, die sie<br />

nutzen können oder auch nicht. Diese Möglichkeit wurde durch den <strong>Europäischen</strong><br />

Gerichtshof unter gewissen Bedingungen anerkannt.<br />

Der Rat überlegt auch, ob er ein System der vorherigen Genehmigung mit Maßnahmen<br />

versehen soll, die abzielen auf Transparenz und vollständige Information der Patienten<br />

über ihre Rechte in Bezug auf den Empfang von grenzüberschreitender<br />

Gesundheitsversorgung.<br />

Auf der anderen Seite legt die Richtlinie ein Min<strong>des</strong>tniveau <strong>des</strong>sen fest, was die<br />

Mitgliedstaaten ihren Patienten garantieren müssen hinsichtlich der Rückzahlung der<br />

Kosten beim Empfang grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung. Dies ist der gleiche<br />

Betrag, der zu zahlen wäre für die gleiche Behandlung in dem Mitgliedstaat ihrer Herkunft.<br />

Die Mitgliedstaaten hält nichts davon ab, ihren Patienten, die medizinische Leistungen im<br />

Ausland erhalten, eine vorteilhaftere Form der Rückzahlung, sogar im Voraus, zukommen<br />

zu lassen. Dies hängt jedoch von der nationalen Vorgehensweise der Mitgliedstaaten ab.<br />

Nichts<strong>des</strong>totrotz ist jedoch in den Fällen, in denen eine Person eine geplante Behandlung<br />

in einem anderen Mitgliedstaat benötigt und es hierfür objektive medizinische Gründe<br />

gibt, bereits eine Verordnung (EG) 883/2004 in Kraft, gemäß der der Patient die<br />

medizinischen Leistungen erhält, ohne tatsächlich selbst die Kosten hierfür zu tragen.<br />

Gemäß dem Bericht, über den im Plenum <strong>des</strong> <strong>Parlaments</strong> am 24. April 2009 abgestimmt<br />

wurde, hat das <strong>Europa</strong>parlament auch das vorherige Genehmigungssystem als Planungsund<br />

Verwaltungsmethode anerkannt, wenn es transparent, voraussehbar und<br />

nichtdiskriminierend ist und der Patient klare Informationen erhalten hat.<br />

Der Rat wird alle Ergänzungen sorgfältig prüfen und überlegen, wie er sie in seiner jetzigen<br />

Lage in Betracht ziehen kann, um so in zweiter Lesung zu einer Vereinbarung zu gelangen.<br />

173

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!