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Verhandlungen des Europäischen Parlaments - Europa

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DE<br />

<strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europäischen</strong> <strong>Parlaments</strong><br />

Zweitens, Verfahrensgarantien. Solange wir nicht sicher sein können, dass in einigen<br />

Ländern Personen, die <strong>des</strong> Begehens gewisser Arten strafbarer Handlungen verdächtigt<br />

oder angeklagt werden, von ähnlichen Verfahrensgarantien profitieren, wie sie in anderen<br />

Ländern existieren, wird es schwierig sein, eine breite Akzeptanz für den Grundsatz der<br />

gegenseitigen Anerkennung zu erreichen. Dies ist ein grundlegen<strong>des</strong> Thema, das ich in<br />

diese Debatte einführen wollte. Glückwunsch, Frau Pagano!<br />

Csaba Sógor, im Namen der Fraktion PPE-DE. – (HU) Die nationalen Grenzen, die nach<br />

dem Zweiten Weltkrieg gezogen wurden, trennten Gemeinschaften und Familien. Ich<br />

möchte Ihnen von einem Beispiel hierfür nahe bei uns hier in <strong>Europa</strong> berichten. Szelmenc<br />

gehörte früher zu Ungarn. Ein Teil davon, Nagyszelmenc, befindet sich jedoch derzeit auf<br />

dem Territorium eines Mitgliedstaats der <strong>Europäischen</strong> Union, der Slowakei, während der<br />

andere Teil, Kisszelmenc, in der Ukraine liegt.<br />

Vor dem 23. Dezember 2005 gab es noch nicht einmal einen Grenzübergang zwischen<br />

den zwei Dörfern. 60 Jahre lang lebten Eltern, Kinder und Verwandte völlig voneinander<br />

getrennt, sodass sie sich jahrzehntelang nicht treffen konnten. Die EU gab ihnen die mit<br />

Spannung erwartete Gelegenheit, diese Situation zu beenden, indem sie einen<br />

Grenzübergang öffnete. Das gerade erwähnte Beispiel ist nur eines von vielen hunderten<br />

oder tausenden und liefert gleichzeitig ein überzeugen<strong>des</strong> Argument dafür, warum wir<br />

diesen Bericht jetzt diskutieren.<br />

Der Verordnungsentwurf stellt ein Verfahren zur Rechtsprechung zur Verfügung, das<br />

zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern in Bezug auf Ehesachen, elterliche<br />

Verantwortung und Unterhaltsverpflichtungen anzuwenden ist. Die Verordnung wird<br />

dem Gemeinschaftsrecht nicht vorgehen, sondern ist nur anzuwenden, wenn der jeweilige<br />

Mitgliedstaat nachweist, dass aufgrund wirtschaftlicher, geografischer, kultureller oder<br />

historischer Beziehungen, insbesondere zwischen dem Mitgliedstaat und dem betreffenden<br />

Drittland, ein bestimmtes Interesse daran besteht, ein bilaterales sektorales Abkommen<br />

mit dem Drittland zu unterzeichnen. Die Kommission stellt gleichzeitig fest, dass das<br />

vorgeschlagene Abkommen nur einen beschränkten Einfluss auf die einheitliche und<br />

konsequente Anwendung bestehender Gemeinschaftsvorschriften und auf die<br />

Funktionsweise <strong>des</strong> auf der Grundlage der genannten Verordnungen umgesetzten Systems<br />

hat.<br />

Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Deprez, dafür danken, dass er sich dieses wichtigen<br />

Themas angenommen hat, welches das Leben von Bürgern, die sowohl innerhalb als auch<br />

außerhalb der EU wohnen, beeinflusst, insbesondere weil dieses Dokument ein<br />

Gleichgewicht zwischen der gesetzlichen Rechtsprechung der Gemeinschaftsinstitutionen<br />

und der Nationalstaaten erreicht.<br />

Manuel Medina Ortega, im Namen der Fraktion PSE. – (ES) Herr Präsident, ich bin der<br />

Meinung, dass die Vorschläge für Verordnungen, die uns von der Kommission eingereicht<br />

wurden, wichtig und notwendig sind, und andererseits war es auch wichtig und notwendig<br />

für uns im <strong>Europäischen</strong> Parlament, auf dem Grundsatz zu bestehen, auf dem die beiden<br />

Berichterstatter, Herr Zwiefka und Herr Deprez, bestanden haben, nämlich dem Grundsatz<br />

der Zuständigkeit der Gemeinschaft.<br />

Dies ist eine Frage der Zuständigkeit der Gemeinschaft, wobei es aus praktischen Gründen<br />

empfehlenswert ist, dass die Mitgliedstaaten weiterhin gewisse Verantwortlichkeiten<br />

ausüben, aber, wie Herr Barrot sagte, sollten diese in Umfang und Zeit beschränkt sein. Es<br />

besteht keine Option, die Ausübung der Zuständigkeit der Gemeinschaft abzulehnen, und<br />

06-05-2009

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