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Studie zur kapazitiven Leistungsfähigkeit des Eisenbahnnetzes im ...

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Kapazitive <strong>Leistungsfähigkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>Eisenbahnnetzes</strong> <strong>im</strong> Großraum Bremen 204<br />

können mit Stellplätzen 108 TEU behandelt werden. Für den (noch) ungewöhnlichen<br />

Fall, dass <strong>im</strong> Eingang wie <strong>im</strong> Ausgang alle Stellplätze mit 20’-Containern<br />

belegt sind, wäre bei einer Lastspiel-Dauer von 4 min und dem Einsatz von 4<br />

Brückenkränen die Ent- und Wiederbeladung nach knapp 2 Std beendet. Wenn<br />

aber auch die 5 nebenan stehenden Züge <strong>zur</strong> gleichen Zeit bedient werden,<br />

steht jeder Zug 10 h. Diese Standzeit-Verlängerung kostet zumin<strong>des</strong>t <strong>im</strong> innerdeutschen<br />

Verkehr in der Regel einen zusätzlichen Umlauftag, und der schlägt<br />

sich in höheren Transportkosten in der Größenordnung von ~15 Euro/TEU nieder.<br />

Ein Übriges bewirkt, dass der Lkw außerhalb der mautpflichtigen Straßen quasi<br />

unreglementiert und gebührenfrei fahren darf. Ein Zug wird nach geltenden Regeln<br />

einer Hafenbahn und dem Terminal-Betreiber bedient oder stehen gelassen.<br />

In dem Fall sind zusätzliche Infrastrukturbenutzungsgebühren fällig. Es<br />

wurde bereits erläutert, dass aus ökonomischer Perspektive eine den Schienengüterverkehr<br />

fördernde Behandlung anders aussehen sollte.<br />

Der Lkw erreicht auf den deutschen Fernstraßen eine Transportgeschwindigkeit<br />

von ~80 km/h. Das ist nur möglich, weil er – mit oder ohne Billigung der<br />

zuständigen Behörden – auf Autobahnen oftmals mit >100 km/h und auf Landstraßen<br />

mit >80 km/h zu beobachten ist. Ein Güterzug erreicht i.d.R. nur ~ 50<br />

km/h, obwohl er für eine Geschwindigkeit von min<strong>des</strong>tens 90 km/h fahrfähig<br />

sein muss. Will ein Eisenbahnverkehrsunternehmen <strong>des</strong>sen Muss-Geschwindigkeit<br />

ausfahren, muss es „Vorzugstrassen“ bestellen, die 65 Prozent teurer<br />

sind als normale Trassen. Ob <strong>im</strong> Bedarfsfall solche zugeteilt werden, kann nicht<br />

als sicher angesehen werden. Seitens <strong>des</strong> EIU kann dieser Zustand in dem<br />

Moment geändert werden, indem sie einen geeigneten Teil ihres Streckennetzes<br />

zum „Schienengüterverkehr-Vorrang-Netz“ erklärt. Für betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

bestehen hier derzeit geringe Chancen.<br />

Auch der Vorteil der Unabhängigkeit von Störungen existiert in der Praxis nicht:<br />

Die Eisenbahninfrastruktur-Nutzungsverordnung räumt allen <strong>im</strong> Takt fahrenden<br />

Zügen (und das sind die Züge <strong>des</strong> Reiseverkehrs) absoluten Vorrang ein.<br />

Kommt es zu Streckensperrungen, unabhängig davon, ob von DB Netz oder<br />

durch Fremdverschulden veranlasst, werden die betrieblichen Folgen aus Sicht<br />

einiger Eisenbahnverkehrsunternehmen als „chaotisch“ bezeichnet. Aber auch<br />

die Züge <strong>des</strong> Personenfernverkehrs verdrängen mit ihren – häufig durch ganz<br />

Deutschland gezogenen Verspätungsschleppen – die Schienengüterverkehr-<br />

Züge sozusagen ständig in ungeplante Überholungen, da sie als vertaktete Verkehre<br />

Vorrang genießen.<br />

Außerhalb Bremens müssen die für den Schienengüterverkehr wichtigsten<br />

Strecken auch noch den Hinterlandverkehr der Seehäfen Hamburg und Wilhelmshaven<br />

(Jade-Weser-Port) aufnehmen. Die einzige bislang für Norddeutschland<br />

„offiziell“ konzipierte Neubaustrecke ist die sogenannte „Y-Trasse“<br />

(Hannover – Hamburg/Bremen). Jenseits politischer Überlegungen stellt für<br />

den Schienengüterverkehr nach aktuellem Kenntnisstand voraussichtlich keine<br />

„echte“ Entlastung dar, weil

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