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Studie zur kapazitiven Leistungsfähigkeit des Eisenbahnnetzes im ...

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Kapazitive <strong>Leistungsfähigkeit</strong> <strong>des</strong> <strong>Eisenbahnnetzes</strong> <strong>im</strong> Großraum Bremen 227<br />

bereits erkannt sind. Im Folgenden werden ausgehend vom § 34 EBO 194 einige davon<br />

diskutiert.<br />

1. Wie schon oben ausgeführt, darf ein Güterzug (mit der üblichen Druckluftbremse)<br />

nicht mehr als 815 m Wagenzuglänge aufweisen. Längere Züge müssen<br />

also mit einem Bremssystem gebremst werden, das die Einschränkungen aufhebt,<br />

die durch die Steuerung über die Hauptleitung entstehen (zu geringe<br />

„Durchschlagsgeschwindigkeit“ der Druckänderungen und dadurch Zerrungen<br />

<strong>im</strong> Zugverband).<br />

Verteilte Traktions- und Bremssteuerungen (VTBS) sollen offenkundig <strong>im</strong> XXL-<br />

Zug per Funk aktiviert werden. Funk gilt jedoch bislang <strong>im</strong> Streckendienst nicht<br />

als „betriebstechnisch sicher“, weil es überall Funklöcher geben kann, und sei<br />

es durch Tunnel oder Eisenbahn-Unterführungen. Das könnte in der Fahrsteuerung<br />

hingenommen werden, aus Sicherheitsaspekten in der Bremssteuerung<br />

nicht.<br />

Längst eingeführt – wenn auch nur <strong>im</strong> Personenverkehr – ist die elektropneumatische<br />

Bremse (EP). Bei ihr werden alle Bremsapparate <strong>im</strong> Zug zeitgleich<br />

elektrisch über die UIC-Steuerleitung angesteuert. Hierzu müssen jedoch alle<br />

Fahrzeuge <strong>im</strong> Zugverband über diese Steuerleitung (und natürlich die EP) verfügen.<br />

Diese würde man sozusagen automatisch durch den Einsatz der Mittelpufferkupplung<br />

(MPK) (siehe 2.) erhalten.<br />

2. Der „Gz 1500“ kann bei Voll-Auslastung eines aus der Wagengattung<br />

„Salmmnps“ gebildeten Zugs max. 14.750 Brutto-Tonnen befördern. Aber<br />

selbst ein aus Sag-Wagen gebildeter Container-Zug kommt bei Voll-Auslastung<br />

auf 7.300 Brutto-Tonnen und bei derzeitiger Durchschnitt-Containerladung <strong>im</strong><br />

Hinterlandverkehr auf ~4.500 Brutto-Tonnen. Diese Anhängelasten sind mit der<br />

üblichen Schraubenkupplung selbst „in der Ebene“ nicht mehr zu beherrschen.<br />

Voraussetzung für den „Gz 1500“ ist also der Einsatz einer Mittelpufferkupplung<br />

(MPK). Die UIC-MPK ist seit über 40 Jahren betriebsreif und bei der DB AG in<br />

einem Inselbetrieb mit schweren Erzzügen aktuell <strong>im</strong> Einsatz. Sie kann auch<br />

Luft- und Steuerleitungen kuppeln. Ein Gemischtkuppeln mit Schraubenkupplungen<br />

ist <strong>im</strong> Regelbetrieb nicht möglich. Deshalb müssten mit MPK ausgestattete<br />

Züge <strong>im</strong> Inselbetrieb gefahren werden, was zumin<strong>des</strong>t den grenzüberschreitenden<br />

Verkehr erheblich erschweren dürfte.<br />

Mit der automatischen Zugkupplung (ZAK) gibt es zwar eine das Gemischtkuppeln<br />

ermöglichende MPK, die ist jedoch noch nicht endgültig erprobt. Im Falle<br />

<strong>des</strong> „Gz 1500“ müsste sichergestellt werden, dass ausschließlich mit MPK ausgestattete<br />

Wagen eingestellt sind.<br />

3. Die „Gz 1500“ müssen selbst in der Ebene mit min<strong>des</strong>tens zwei Lokomotiven<br />

bespannt werden, die möglichst über den Zug verteilt sein sollten. Das ließe<br />

sich am einfachsten dadurch realisieren, wenn das aus dem Reisezug-Sektor<br />

bekannte „Train Coupling and Sharing-System“ (TCS) angewendet würde. Das<br />

194<br />

Ein Zug darf nicht länger sein als es sein Bremsverhältnisse, Zug- und Stoßeinrichtungen und die<br />

Bahnanlagen es zulassen.

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