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Praxis<br />
Modulgarantien »<br />
Modulgarantien vor Gericht<br />
Verbraucherschützer klagen gegen Solarfirmen<br />
und unlautere Garantiebedingungen<br />
Mit jahrzehntelangen Leistungs- und<br />
Produktgarantien zu werben gehört<br />
für Modulhersteller schon fast zum<br />
guten Ton. Wer als Verbraucher<br />
jedoch tatsächlich Probleme mit<br />
seinen Modulen hat, der muss sich<br />
durch eine Reihe von Bedingungen<br />
kämpfen, die sich kaum erfüllen<br />
lassen oder den Garantiefall zu einer<br />
kostspieligen Angelegenheit machen.<br />
Die Verbraucherzentrale NRW<br />
geht dagegen jetzt an. Die Modulhersteller<br />
Bosch, Mitsubishi und<br />
Solarworld haben schon reagiert.<br />
I<br />
m kleinen Kreis geben sich Installateure<br />
gelegentlich freimütig: »Ich versuche<br />
eigentlich zu verhindern, dass meine<br />
Kunden die Garantiebedingungen für Solarmodule<br />
sehen. Ansonsten kaufen die<br />
nie eine Anlage«, heißt es immer wieder<br />
mal. Denn das Kleingedruckte zu den oft<br />
plakativ und werbewirksam vorgetragenen<br />
Versprechen – zum Beispiel »10 Jahre<br />
Garantie auf 90 Prozent der Leistung, 25<br />
Jahre auf 80 Prozent« – erweist sich bei<br />
genauerer Betrachtung nicht als Hintertürchen,<br />
sondern als scheunentorgroßer<br />
Fluchtweg, der die Modulhersteller davor<br />
schützt, bei Leistungsproblemen oder bei<br />
Produktfehlern tatsächlich Abhilfe schaffen<br />
zu müssen. <strong>PHOTON</strong> dokumentierte<br />
das bereits mehrfach (<strong>PHOTON</strong> 10-2007<br />
und <strong>PHOTON</strong> 3-2010).<br />
Geändert haben die Hersteller der Solarmodule<br />
bislang wenig. Einige verlängerten<br />
zwar hier die Garantiezeiträume<br />
oder führten dort gleitende Leistungsgarantien<br />
ein. Doch Garantieansprüche<br />
durchzusetzen ist für Anlagenbetreiber<br />
bislang schwierig: Die meisten Garantiebedingungen<br />
bestimmen, dass sämtliche<br />
Nebenkosten – etwa Montage, Messung<br />
und Versand der Module – zu Lasten des<br />
Vom Verbraucherrecht zerschmettert: Die Garantiebedingungen der Modulhersteller mit ihren Hintertürchen<br />
Anlagenbetreibers gehen. Und das summiert<br />
sich schnell zu einigen hundert<br />
Euro pro Modul. Bei den Garantieleistungen<br />
wiederum halten sich die Firmen vornehm<br />
zurück. Manche behalten sich ein<br />
Vetorecht vor, ob sie einen Garantiefall<br />
überhaupt anerkennen, beinahe alle dürfen<br />
sich selbst aussuchen, wie sie entschädigen.<br />
Häufig sind es nicht mehr als ein<br />
paar Euro, die der Anlagenbetreiber sicher<br />
in der Tasche hat, auch wenn Hunderte<br />
von Euro als Kosten gegenüberstehen.<br />
Modulhersteller abgemahnt<br />
Doch die Tage dieser einseitigen Garantiebedingungen<br />
sind gezählt. Denn<br />
Verbraucherschützer haben das Thema<br />
für sich entdeckt. Vor wenigen Wochen<br />
erklärte die Verbraucherzentrale NRW<br />
e.V., dass sie Abmahnungen und Unter-<br />
Kirk Anderson / photon-pictures.com<br />
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<strong>PHOTON</strong> Juni 2011