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Praxis<br />

Modulgarantien »<br />

Modulgarantien vor Gericht<br />

Verbraucherschützer klagen gegen Solarfirmen<br />

und unlautere Garantiebedingungen<br />

Mit jahrzehntelangen Leistungs- und<br />

Produktgarantien zu werben gehört<br />

für Modulhersteller schon fast zum<br />

guten Ton. Wer als Verbraucher<br />

jedoch tatsächlich Probleme mit<br />

seinen Modulen hat, der muss sich<br />

durch eine Reihe von Bedingungen<br />

kämpfen, die sich kaum erfüllen<br />

lassen oder den Garantiefall zu einer<br />

kostspieligen Angelegenheit machen.<br />

Die Verbraucherzentrale NRW<br />

geht dagegen jetzt an. Die Modulhersteller<br />

Bosch, Mitsubishi und<br />

Solarworld haben schon reagiert.<br />

I<br />

m kleinen Kreis geben sich Installateure<br />

gelegentlich freimütig: »Ich versuche<br />

eigentlich zu verhindern, dass meine<br />

Kunden die Garantiebedingungen für Solarmodule<br />

sehen. Ansonsten kaufen die<br />

nie eine Anlage«, heißt es immer wieder<br />

mal. Denn das Kleingedruckte zu den oft<br />

plakativ und werbewirksam vorgetragenen<br />

Versprechen – zum Beispiel »10 Jahre<br />

Garantie auf 90 Prozent der Leistung, 25<br />

Jahre auf 80 Prozent« – erweist sich bei<br />

genauerer Betrachtung nicht als Hintertürchen,<br />

sondern als scheunentorgroßer<br />

Fluchtweg, der die Modulhersteller davor<br />

schützt, bei Leistungsproblemen oder bei<br />

Produktfehlern tatsächlich Abhilfe schaffen<br />

zu müssen. <strong>PHOTON</strong> dokumentierte<br />

das bereits mehrfach (<strong>PHOTON</strong> 10-2007<br />

und <strong>PHOTON</strong> 3-2010).<br />

Geändert haben die Hersteller der Solarmodule<br />

bislang wenig. Einige verlängerten<br />

zwar hier die Garantiezeiträume<br />

oder führten dort gleitende Leistungsgarantien<br />

ein. Doch Garantieansprüche<br />

durchzusetzen ist für Anlagenbetreiber<br />

bislang schwierig: Die meisten Garantiebedingungen<br />

bestimmen, dass sämtliche<br />

Nebenkosten – etwa Montage, Messung<br />

und Versand der Module – zu Lasten des<br />

Vom Verbraucherrecht zerschmettert: Die Garantiebedingungen der Modulhersteller mit ihren Hintertürchen<br />

Anlagenbetreibers gehen. Und das summiert<br />

sich schnell zu einigen hundert<br />

Euro pro Modul. Bei den Garantieleistungen<br />

wiederum halten sich die Firmen vornehm<br />

zurück. Manche behalten sich ein<br />

Vetorecht vor, ob sie einen Garantiefall<br />

überhaupt anerkennen, beinahe alle dürfen<br />

sich selbst aussuchen, wie sie entschädigen.<br />

Häufig sind es nicht mehr als ein<br />

paar Euro, die der Anlagenbetreiber sicher<br />

in der Tasche hat, auch wenn Hunderte<br />

von Euro als Kosten gegenüberstehen.<br />

Modulhersteller abgemahnt<br />

Doch die Tage dieser einseitigen Garantiebedingungen<br />

sind gezählt. Denn<br />

Verbraucherschützer haben das Thema<br />

für sich entdeckt. Vor wenigen Wochen<br />

erklärte die Verbraucherzentrale NRW<br />

e.V., dass sie Abmahnungen und Unter-<br />

Kirk Anderson / photon-pictures.com<br />

174<br />

<strong>PHOTON</strong> Juni 2011

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