ıı - PHOTON Info
ıı - PHOTON Info
ıı - PHOTON Info
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Neu bewertete Einspeiseverträge<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Weit entfernt von einer akzeptablen<br />
Bewertung ist der Einspeisevertrag<br />
der SWM Netze GmbH. So ist der Einbau<br />
einer eigenen Messeinrichtung für den<br />
Anlagenbetreiber nicht vorgesehen, obwohl<br />
er nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) das uneingeschränkte<br />
Wahlrecht hat, ob er selbst<br />
oder der Netzbetreiber die Einrichtung<br />
und den Betrieb der Messeinrichtungen<br />
vornimmt (Paragraf 7 Absatz 1 EEG).<br />
Auch die pauschale Einbeziehung der<br />
Niederspannungsanschlussverordnung<br />
(NAV) in den Vertragstext ist für den<br />
Anlagenbetreiber nachteilig. Denn diese<br />
Verordnung enthält eine Vielzahl von<br />
Regelungen, die einerseits für den Anlagenbetreiber<br />
ungünstig und andererseits<br />
auf das besondere Einspeiseverhältnis<br />
gar nicht übertragbar sind. Mit diesen<br />
und weiteren inakzeptablen Bestimmungen<br />
gehört dieser Vertrag ganz eindeutig<br />
in die Kategorie »roter Daumen«.<br />
Von einem Vertragsabschluss mit der<br />
Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft<br />
mbH muss ebenfalls abgeraten<br />
werden. So ist auch hier der Einbau eines<br />
eigenen Zählers nicht vorgesehen.<br />
Neben der pauschalen Einbeziehung der<br />
NAV soll in diesem Vertrag eine Regelung<br />
zur Anwendung kommen, die dem<br />
Neu bewertete Einspeiseverträge von Netzbetreibern<br />
Netzbetreiber Stand Vergütung Laufzeit Zahlungstermine<br />
Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen<br />
einen Anspruch auf Überprüfungskosten<br />
gegen den Anlagenbetreiber<br />
zusichert. Besonders nachteilig ist hier jedoch<br />
das Fehlen einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit.<br />
Um auf eventuelle<br />
Änderungen reagieren zu können, sollte<br />
der Vertrag für den Anlagenbetreiber<br />
eine einmonatige Kündigungsfrist vorsehen.<br />
Insgesamt betrachtet bedarf der vorliegende<br />
Vertrag ganz erheblicher Nachbesserungen.<br />
Ebenfalls ungünstig für den Anlagenbetreiber<br />
ist der Einspeisevertrag, den<br />
die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH<br />
zurzeit vorlegen. So soll auch hier die<br />
Messeinrichtung im Eigentum des Netzbetreibers<br />
stehen. Der Netzbetreiber bestimmt<br />
technische Vorgaben für Eigenerzeugungsanlagen<br />
mit einer maximalen<br />
Leistung von mehr als 100 Kilowatt.<br />
Insoweit verweist der Netzbetreiber auf<br />
eine EEG-Regelung (Paragraf 6 Nummer<br />
1 EEG 2009). Gegenwärtig sind Betreiber<br />
von solchen Photovoltaikanlagen jedoch<br />
nicht verpflichtet, diese mit einer<br />
technischen oder betrieblichen Einrichtung<br />
zur ferngesteuerten Reduzierung<br />
der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung<br />
sowie zur Abrufung der jeweiligen<br />
Ist-Einspeisung auszustatten. Im Ent-<br />
eigener Zähler<br />
vorgesehen<br />
Kosten f. Messung u.<br />
Messtechnik / Jahr<br />
wurf des EEG-Erfahrungsberichts des<br />
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit (BMU)<br />
vom 3. Mai 2011 wird ausgeführt, dass<br />
erst im Zusammenhang mit der EEG-Novelle<br />
im Jahr 2012 auch Photovoltaikanlagen<br />
dieser Größenordnung in das Einspeisemanagement<br />
einbezogen werden<br />
sollen, da diese EEG-Regelung zurzeit<br />
auf Photovoltaikanlagen nicht anwendbar<br />
ist. Das Recht des Netzbetreibers,<br />
den Vertrag einseitig zu ändern, rundet<br />
den negativen Inhalt des Vertrages, der<br />
in dieser Form nicht abgeschlossen werden<br />
sollte, letztendlich noch ab.<br />
Ebenfalls nicht annehmbar ist der aktuelle<br />
Einspeisevertrag der EnBW Regional<br />
AG. So soll auch hier ausschließlich<br />
der Netzbetreiber die Messeinrichtung<br />
stellen. Zwar erfolgt die Auszahlung der<br />
Einspeisevergütung mittels monatlicher<br />
Abschlagszahlungen, allerdings steht<br />
die Auszahlung unter dem unzulässigen<br />
Vorbehalt der Rückforderung. Auch<br />
dieser Netzbetreiber pocht auf die gegenwärtig<br />
nicht bestehende Pflicht zum<br />
Einbau bestimmter Fernwirkeinrichtungen<br />
bei Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt<br />
Leistung. Aus diesen Gründen sollte<br />
auch dieser Vertrag so nicht unterzeichnet<br />
werden.<br />
Guido Elsner<br />
Die Bewertung von Einspeiseverträgen ist ein kostenloser<br />
Service für Abonnenten. Möchten Sie Ihren Vertrag von uns<br />
beurteilen lassen Dann schicken Sie bitte eine Kopie unter<br />
Nennung Ihrer Kundennummer (steht auf Ihrer Kundenkarte)<br />
an die<br />
<strong>PHOTON</strong> Europe GmbH<br />
»Aktion Einspeisevertrag«<br />
Jülicher Straße 376<br />
52070 Aachen<br />
Zahlungsvorbehalt<br />
Haftungsbegrenzung<br />
SWM Netze GmbH 02/2011 gemäß EEG 20 Jahre jährlich nein 14,00 Euro ja § 18 NAV für beide Parteien*<br />
negativ: Vereinbarung von Regelungen der NAV als Vertragsbestandteil, Kosten für Inbetriebnahme können anfallen, Abrechnungskosten, Aufrechnungsregel, einseitige Vertragsanpassung<br />
durch den Netzbetreiber; positiv: Kündigungsmöglichkeit<br />
Elektrizitätswerk Mittelbaden<br />
02/2011 gemäß EEG 20 Jahre monatlich nein 27,60 Euro nein § 18 NAV für beide Parteien*<br />
Netzbetriebsgesellschaft mbH<br />
negativ: Vereinbarung von Regelungen der NAV als Vertragsbestandteil, Kosten für Inbetriebnahme können anfallen, Anspruch auf Überprüfungskosten durch den Netzbetreiber; positiv: -<br />
vorbildlich akzeptabel oder keine schwerwiegenden Bedenken vom Abschluss wird abgeraten<br />
Bewertung<br />
Stadtwerke<br />
07/2010 gemäß EEG unbefristet monatlich nein 1.293,72 Euro nein § 18 NAV für beide Parteien*<br />
Bietigheim-Bissingen GmbH<br />
negativ: Anspruch auf Überprüfungskosten durch den Netzbetreiber, Abrechnungskosten, einseitige Vertragsanpassung durch den Netzbetreiber, Einbaupfl icht von Fernwirkeinrichtungen über<br />
100 kW Anlagenleistung; positiv: Kündigungsmöglichkeit<br />
EnBW Regional AG 01/2011 gemäß EEG unbefristet monatlich nein 8,03 Euro ja § 18 NAV für beide Parteien*<br />
negativ: Einbaupflicht von Fernwirkeinrichtungen über 100 kW Anlagenleistung; positiv: Kündigungsmöglichkeit<br />
* gesetzliche Haftungsregelung seit 1. Januar 2009, Paragraf 7 Absatz 3 EEG<br />
Die beurteilten Verträge wurden uns von Anlagenbetreibern zugeschickt und entsprechen nicht in jedem Fall der Standardversion des Netzbetreibers. Wir haben alle Verträge anonymisiert auf<br />
unserer Website www.photon.de unter »Aktion Einspeisevertrag« veröffentlicht. Dort finden Sie auch die ausführlichen Stellungnahmen zu diesen Verträgen.<br />
Firmen & Vereine Stellen Praktika Termine Einspeiseverträge<br />
Finanzierung EEG Solarstrahlungsatlas Statistik Testlabor<br />
<strong>PHOTON</strong> Juni 2011 223