ıı - PHOTON Info
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»<br />
lassungserklärungen an fünf Modulhersteller<br />
verschickt habe: Die deutschen<br />
Niederlassungen von Yingli, Trina und<br />
Mitsubishi bekamen ebenso Post wie die<br />
Solarworld AG und die Bosch Solar Energy<br />
AG. Den genauen Inhalt der Schreiben<br />
wollen die Verbraucherschützer nicht bekannt<br />
machen, aber im Kern geht es um<br />
Klauseln, die in der Branche sehr weit verbreitet<br />
sind. »Wir haben die Bedingungen<br />
von 30 Unternehmen geprüft und<br />
zunächst fünf Firmen abgemahnt. Aber<br />
es ist sehr gut möglich, dass wir das noch<br />
erweitern, damit wir die ganze Branche<br />
erreichen«, sagt Holger Schneidewindt,<br />
Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale<br />
NRW. Ingesamt 17 verschiedene Regelungen<br />
hat der Jurist gefunden, die im<br />
Widerspruch zum Verbraucherrecht stehen<br />
(siehe Kasten). Neun Seiten umfasst<br />
die Aufstellung samt Begründung.<br />
Besonders jene Klauseln, bei denen es<br />
unmittelbar ums Geld geht, finden die<br />
Verbraucherschützer ärgerlich. Da wäre<br />
zum einen die Frage, wer eigentlich Montage,<br />
Transport und Prüfkosten zahlt,<br />
wenn ein Modul zu wenig leistet. »Bisher<br />
ist es flächendeckend üblich, selbst bei<br />
nachgewiesenen Garantiefällen, den Betreibern<br />
sämtliche Kosten aufzubürden«,<br />
sagt Schneidewindt. Als <strong>PHOTON</strong> vor etwas<br />
mehr als einem Jahr mehr als hundert<br />
Garantiebedingungen unter die Lupe<br />
nahm, fanden wir nur bei dreien Klauseln,<br />
die eine weitreichende Erstattung der Nebenkosten<br />
vorsehen. »Das muss vom Modulhersteller<br />
übernommen werden, es<br />
handelt sich um vertragliche<br />
Nebenpflichten«, fordert der<br />
Jurist.<br />
Zum anderen geben die<br />
Regelungen zur eigentlichen<br />
Garantieleistung Anlass zur<br />
Kritik: Fast immer liegt es<br />
im Ermessen des Modulherstellers,<br />
ob er bei Leistungsverlusten<br />
ein neues Modul<br />
liefert, den Zeit- beziehungsweise<br />
Restwert des kaputten<br />
Moduls ersetzt oder zusätzliche<br />
Solarleistung bereitstellt.<br />
»Hier müsste das Verbraucherinteresse<br />
viel stärker in den Garantiebedingungen<br />
berücksichtigt werden«, sagt<br />
Schneidewindt. Vom Ersatz des Zeitwertes<br />
hält er gar nichts, zusätzliche Module<br />
seien in Ordnung, sofern der Anlagenbetreiber<br />
noch Platz auf dem Dach habe.<br />
»Falls das nicht der Fall ist, sollte der<br />
Hersteller den Anlagenbetreiber für den<br />
entgangenen Ertrag entschädigen«, so<br />
Schneidewindt. Doch auch hier herrscht<br />
bislang Fehlanzeige: Nur drei der von<br />
<strong>PHOTON</strong> seinerzeit geprüften Garantiebedingungen<br />
sahen das überhaupt als<br />
Möglichkeit vor.<br />
Hersteller lenken ein<br />
Dass die Vorwürfe juristisch nicht aus<br />
der Luft gegriffen sind, lässt sich auch<br />
an der Reaktion der abgemahnten Modulhersteller<br />
ablesen: Mitsubishi, Bosch<br />
und Solarworld haben inzwischen Unterlassungserklärungen<br />
abgegeben. Die<br />
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Früher oder später wird hier<br />
wohl über Modulgarantien verhandelt<br />
Unternehmen verpflichten sich damit,<br />
die meisten der monierten Klauseln<br />
künftig nicht mehr zu verwenden. Fast<br />
noch wichtiger: Auf die Klauseln in den<br />
bisherigen Garantiebedingungen dürfen<br />
sich die Firmen ebenfalls nicht mehr berufen.<br />
Wer Module von Solarworld, Mitsubishi<br />
und Bosch gekauft hat, genießt<br />
daher jetzt mehr Rechte im Garantiefall.<br />
Bosch hat seine Garantiebedingungen<br />
dabei offenbar am weitesten angepasst:<br />
Das Unternehmen wird im Garantiefall<br />
»das Modul gegen ein funktionsfähiges<br />
Modul des gleichen Typs austauschen,<br />
die Mängel beseitigen oder den entgangenen<br />
Ertrag des betreffenden Moduls<br />
ersetzen. Sollte der Modultyp zum Zeitpunkt<br />
des Garantiefalls nicht mehr produziert<br />
werden, liefern wir eine Alternative«,<br />
sagt Unternehmenssprecherin Heide<br />
Traemann. Auch der Passus, welcher<br />
den Kunden Transport und Montagekos-<br />
Imago Sportfotodienst GmbH<br />
Besuchen<br />
Sie uns:<br />
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<strong>PHOTON</strong> Juni 2011 177