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»<br />

lassungserklärungen an fünf Modulhersteller<br />

verschickt habe: Die deutschen<br />

Niederlassungen von Yingli, Trina und<br />

Mitsubishi bekamen ebenso Post wie die<br />

Solarworld AG und die Bosch Solar Energy<br />

AG. Den genauen Inhalt der Schreiben<br />

wollen die Verbraucherschützer nicht bekannt<br />

machen, aber im Kern geht es um<br />

Klauseln, die in der Branche sehr weit verbreitet<br />

sind. »Wir haben die Bedingungen<br />

von 30 Unternehmen geprüft und<br />

zunächst fünf Firmen abgemahnt. Aber<br />

es ist sehr gut möglich, dass wir das noch<br />

erweitern, damit wir die ganze Branche<br />

erreichen«, sagt Holger Schneidewindt,<br />

Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale<br />

NRW. Ingesamt 17 verschiedene Regelungen<br />

hat der Jurist gefunden, die im<br />

Widerspruch zum Verbraucherrecht stehen<br />

(siehe Kasten). Neun Seiten umfasst<br />

die Aufstellung samt Begründung.<br />

Besonders jene Klauseln, bei denen es<br />

unmittelbar ums Geld geht, finden die<br />

Verbraucherschützer ärgerlich. Da wäre<br />

zum einen die Frage, wer eigentlich Montage,<br />

Transport und Prüfkosten zahlt,<br />

wenn ein Modul zu wenig leistet. »Bisher<br />

ist es flächendeckend üblich, selbst bei<br />

nachgewiesenen Garantiefällen, den Betreibern<br />

sämtliche Kosten aufzubürden«,<br />

sagt Schneidewindt. Als <strong>PHOTON</strong> vor etwas<br />

mehr als einem Jahr mehr als hundert<br />

Garantiebedingungen unter die Lupe<br />

nahm, fanden wir nur bei dreien Klauseln,<br />

die eine weitreichende Erstattung der Nebenkosten<br />

vorsehen. »Das muss vom Modulhersteller<br />

übernommen werden, es<br />

handelt sich um vertragliche<br />

Nebenpflichten«, fordert der<br />

Jurist.<br />

Zum anderen geben die<br />

Regelungen zur eigentlichen<br />

Garantieleistung Anlass zur<br />

Kritik: Fast immer liegt es<br />

im Ermessen des Modulherstellers,<br />

ob er bei Leistungsverlusten<br />

ein neues Modul<br />

liefert, den Zeit- beziehungsweise<br />

Restwert des kaputten<br />

Moduls ersetzt oder zusätzliche<br />

Solarleistung bereitstellt.<br />

»Hier müsste das Verbraucherinteresse<br />

viel stärker in den Garantiebedingungen<br />

berücksichtigt werden«, sagt<br />

Schneidewindt. Vom Ersatz des Zeitwertes<br />

hält er gar nichts, zusätzliche Module<br />

seien in Ordnung, sofern der Anlagenbetreiber<br />

noch Platz auf dem Dach habe.<br />

»Falls das nicht der Fall ist, sollte der<br />

Hersteller den Anlagenbetreiber für den<br />

entgangenen Ertrag entschädigen«, so<br />

Schneidewindt. Doch auch hier herrscht<br />

bislang Fehlanzeige: Nur drei der von<br />

<strong>PHOTON</strong> seinerzeit geprüften Garantiebedingungen<br />

sahen das überhaupt als<br />

Möglichkeit vor.<br />

Hersteller lenken ein<br />

Dass die Vorwürfe juristisch nicht aus<br />

der Luft gegriffen sind, lässt sich auch<br />

an der Reaktion der abgemahnten Modulhersteller<br />

ablesen: Mitsubishi, Bosch<br />

und Solarworld haben inzwischen Unterlassungserklärungen<br />

abgegeben. Die<br />

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Früher oder später wird hier<br />

wohl über Modulgarantien verhandelt<br />

Unternehmen verpflichten sich damit,<br />

die meisten der monierten Klauseln<br />

künftig nicht mehr zu verwenden. Fast<br />

noch wichtiger: Auf die Klauseln in den<br />

bisherigen Garantiebedingungen dürfen<br />

sich die Firmen ebenfalls nicht mehr berufen.<br />

Wer Module von Solarworld, Mitsubishi<br />

und Bosch gekauft hat, genießt<br />

daher jetzt mehr Rechte im Garantiefall.<br />

Bosch hat seine Garantiebedingungen<br />

dabei offenbar am weitesten angepasst:<br />

Das Unternehmen wird im Garantiefall<br />

»das Modul gegen ein funktionsfähiges<br />

Modul des gleichen Typs austauschen,<br />

die Mängel beseitigen oder den entgangenen<br />

Ertrag des betreffenden Moduls<br />

ersetzen. Sollte der Modultyp zum Zeitpunkt<br />

des Garantiefalls nicht mehr produziert<br />

werden, liefern wir eine Alternative«,<br />

sagt Unternehmenssprecherin Heide<br />

Traemann. Auch der Passus, welcher<br />

den Kunden Transport und Montagekos-<br />

Imago Sportfotodienst GmbH<br />

Besuchen<br />

Sie uns:<br />

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<strong>PHOTON</strong> Juni 2011 177

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