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Praxis<br />

<strong>ıı</strong><br />

ten auferlegte, existiert nicht<br />

mehr. Ein Messprotokoll eines<br />

anerkannten Sachverständigen<br />

oder eines Prüfinstituts<br />

zum Nachweis von Ertragsverlusten<br />

sei ebenfalls nicht<br />

mehr erforderlich. Die neuen<br />

Garantiebedingungen treten<br />

zwar offiziell erst zum 1. Juli<br />

in Kraft, doch »wir wenden<br />

sie selbstverständlich auch<br />

bei den Modulen der Bosch<br />

Solar Energy AG an, die wir<br />

vor Juli 2011 ausgeliefert haben«,<br />

erklärt Traemann. Auch<br />

Solarworld hat sich bewegt:<br />

Künftig will das Unternehmen<br />

eine Pauschale für Montage<br />

und Transport zahlen.<br />

Außerdem hat man die Frist<br />

zur Meldung eines Garantiefalls<br />

von 14 Tage auf drei Monate<br />

verlängert.<br />

Auf juristischen Ärger können<br />

sich hingegen die chinesischen<br />

Modulhersteller Trina<br />

und Yingli, beziehungsweise<br />

deren Deutschlandzentralen<br />

einrichten. Während Yingli<br />

wohl in recht regem Kontakt<br />

mit den Verbraucherschützern<br />

stand, habe Trina überhaupt<br />

nichts von sich hören<br />

lassen. Klagen gegen beide Firmen<br />

sollen jetzt Klarheit bringen.<br />

»Es steht zu befürchten,<br />

dass es in einzelnen Fragen<br />

durch die Instanzen bis ganz<br />

nach oben gehen wird«, sagt<br />

Schneidewindt. Das dürfte<br />

sich insbesondere auf die Frage<br />

beziehen, wer die Kosten der<br />

Garantieabwicklung trägt.<br />

Endstation Bundesgerichtshof<br />

Die Aussichten, dass der<br />

Bundesgerichtshof (BGH) die<br />

bisherigen Modulgarantien<br />

irgendwann kassiert, stehen<br />

nicht schlecht. Schon mehrfach<br />

haben die Karlsruher<br />

Richter einseitige Garantiebestimmungen<br />

für ungültig erklärt.<br />

Im Jahr 2007 beispielsweise<br />

sprachen sie dem Käufer<br />

eines gebrauchten Autos<br />

die Reparaturkosten für einen<br />

schadhaften Motor zu. Der<br />

Verkäufer hatte diese nicht<br />

zahlen wollen, weil der Autokäufer<br />

das in der Garantie<br />

vorgeschriebene Wartungsintervall<br />

um einige hundert<br />

Kilometer überzogen hatte.<br />

Doch das zu verlangen sei<br />

wegen »unbilliger Benachteiligung<br />

der Kunden« unwirksam.<br />

Hierbei beruft sich der<br />

BGH auf die gleiche Gesetzespassage,<br />

die auch die Verbraucherschützer<br />

anführen: Paragraf<br />

307 des Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />

Demnach, so schreiben<br />

die Richter in ihrer Urteilsbegründung,<br />

sind Formularklauseln<br />

unangemessen,<br />

wenn der »Verwender missbräuchlich<br />

eigene Interessen<br />

auf Kosten des Vertragspartners<br />

durchzusetzen versucht,<br />

ohne von vornherein die Interessen<br />

des Partners hinreichend<br />

zu berücksichtigen.«<br />

Um derartige Formularklauseln<br />

handelt es sich auch bei<br />

den Garantiebedingungen.<br />

Sparen für neue<br />

Garantieklauseln<br />

Auf welch tönernen Füßen<br />

ihre Garantie-Ausarbeitungen<br />

stehen, haben die Juristen der<br />

Modulhersteller wohl erkannt.<br />

Ansonsten hätten sie wohl<br />

kaum derart bereitwillig Unterlassungserklärungen<br />

abgegeben<br />

und ihre Garantiebedingungen<br />

geändert. Für diese künftigen<br />

Garantieleistung müssen die<br />

Firmen nun Rückstellungen bilden.<br />

Bei der Aleo Solar AG, die<br />

inzwischen zum Großteil zu<br />

Bosch gehört, hat man das schon<br />

getan: Innerhalb eines Jahres erhöhte<br />

das Unternehmen seine<br />

Gewährleistungsrückstellungen<br />

von 1,8 Millionen Euro auf<br />

4,4 Millionen Euro.<br />

Für Verbraucher dürfte sich<br />

die Rechtssicherheit bei Garantiefällen<br />

damit deutlich erhöhen.<br />

Nach dem Weg durch die<br />

Instanzen können sie auch auf<br />

rückwirkend verbesserte Garantiebedingungen<br />

hoffen. Ganz<br />

anders sieht es hingegen bei gewerblichen<br />

Anlagenbetreibern<br />

aus: Sie fallen nicht unter das<br />

Verbraucherrecht und müssen<br />

wohl weiterhin mit unvorteilhaften<br />

Garantiebedingungen<br />

leben.<br />

Christoph Podewils<br />

178<br />

<strong>PHOTON</strong> Juni 2011

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