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Der Hygieniker und Ernährungswissenschaftler Werner Kollath

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170<br />

Juliane Deinert<br />

wurden. 40 <strong>Der</strong> hitzige Aktionismus der Jugendlichen ging nun aber auch den national<br />

sozialistischen Machthabern zu weit, die ihrerseits damit begannen, wehrbezoge-<br />

Abb. 1: Schandpfahl vor dem Hauptgebäude<br />

der Universität Rostock. 41<br />

ne Erziehungsmaßnahmen einzuleiten.<br />

Bis dato hatten viele Studenten<br />

daran geglaubt, die nationalsozialistischen<br />

Umgestaltungsprozesse maßgeblich<br />

mitzugestalten <strong>und</strong> ihren<br />

hochschulpolitischen Einfluss vergrößern<br />

zu können. Rückblickend<br />

blieb die faktische Partizipation an<br />

der akademischen Selbstverwaltung<br />

eher eingeschränkt. Im Ganzen wurde<br />

den Studierenden nur in zwei Punkten<br />

ein größeres Mitspracherecht eingeräumt:<br />

durch die Mitwirkung studentischer<br />

Vertreter „an den Verhandlungen<br />

des Konzils, des Senats<br />

<strong>und</strong> der Fakultäten mit beratender<br />

Stimme“ <strong>und</strong> durch die „Teilnahme<br />

an dem Disziplinargericht der Universität<br />

für Studenten“. 42<br />

Auch die einzelnen NS-Organisationen, die ihre Einflussmöglichkeiten an den Universitäten<br />

geltend zu machen suchten – hier seien vor allem das Hochschulamt der<br />

SA, der Dozentenb<strong>und</strong>, die Deutsche Studentenschaft oder der Nationalsozialistische<br />

Deutsche Studentenb<strong>und</strong> genannt –, wurden schon wegen ihrer Rangeleien um<br />

die Zuständigkeitsbereiche in den Hintergr<strong>und</strong> gedrängt, so dass schließlich das1934<br />

geschaffene Reichserziehungsministerium für Wissenschaft, Erziehung <strong>und</strong> Volksbildung<br />

(REM) in Berlin als tonangebende Behörde die allgemeingültigen Anweisungen<br />

vorgab. 43 Mit den „Richtlinien zur Vereinheitlichung der Hochschulverwaltung“<br />

vom 1.4.1935 waren die Weichen für die zentral von Berlin aus gelenkte<br />

Hochschulpolitik gestellt. 44 Fortan unterstand der Rektor direkt dem REM zugleich<br />

Rothels/Theodor Eschenburg (Hrsg.), Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 16. Jahrgang, Stuttgart<br />

1968, 347-372, 358.<br />

40<br />

Rostocker Anzeiger vom 07. Mai 1933; Gerhard Sauder (Hrsg.), Die Bücherverbrennung. Zum<br />

10. Mai 1933, München/Wien 1983, 216.<br />

41<br />

Quelle: Universitätsarchiv Rostock.<br />

42<br />

Satzung der Rostocker Studentenschaft, 1933, Stück 4 d) 1 <strong>und</strong> 2; abgedruckt auch in: Rostocker<br />

Universitätszeitung, Sommersemester 1933, Nr. 1, 9.5.1933, 17.<br />

43<br />

Zur Errichtung des „Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung <strong>und</strong> Volksbildung“<br />

(REM), in: Reichsgesetzblatt 1934, Teil 1, 365; Gerhard Kasper/Hans Huber u. a. (Hrsg.), Die<br />

deutsche Hochschulverwaltung: Sammlung der das Hochschulwesen betreffenden Gesetze, Verordnungen<br />

<strong>und</strong> Erlasse. Bd. 1, Berlin 1942, 5 <strong>und</strong> 34 f.<br />

44<br />

Abgedruckt in: Kasper/Huber u. a. (Hrsg.), Die deutsche Hochschulverwaltung. Bd. I (1942), 34<br />

f; dazu auch: LHA Schwerin, MfU 5.12-7/1, Akte 568, Blatt 162; Miehe, Zur Rolle der Universität

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