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Der Hygieniker und Ernährungswissenschaftler Werner Kollath

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Diana Heß<br />

ter wie folgt:<br />

„Wenn Mohn, trotz seiner anscheinenden Mittellosigkeit in die Privatsprechst<strong>und</strong>e<br />

eines Professors geht <strong>und</strong> nicht die Freisprechst<strong>und</strong>e aufsucht, in der er<br />

doch ebenfalls vom Professor, <strong>und</strong> zwar unentgeltlich nachuntersucht wird, so<br />

ist dies ein Tatbestand, für den das Gesetzbuch eine klare Bezeichnung hat.“ 15<br />

Dieser Bericht war auch eine Reaktion auf Mohns Beschwerdebrief an den Dekan<br />

Wilhelm Comberg (1885-1958) vom Mai 1936. In diesem Brief wird Ganter auf<br />

Schärfste angegriffen <strong>und</strong> sogar ein gerichtliches Vorgehen gegen ihn in Erwägung<br />

gezogen:<br />

„Den Versuch, die Sache auf gütlichem Wege beizulegen, unternehme ich in<br />

erster Linie, dass ich als gebürtiger Rostocker nicht will, dass der bekannte gute<br />

Ruf der Rostocker Universitätskliniken <strong>und</strong> seiner Professoren durch ein Element<br />

untergraben wird <strong>und</strong> Sie von Ihrer Fachschaft aus Beweis haben, um diese<br />

Erscheinung verschwinden zu lassen. Dieses werden Sie wohl auch schon<br />

von anderer Seite über den betreffenden Herren gehört haben. [...] Ich bin auch<br />

bereit, wenn Sie von Ihrer Fachschaft aus nichts gegen Herrn Prof. Ganter unternehmen<br />

können, im Interesse der Rostocker Professoren gegen den Genannten<br />

gerichtlich vorzugehen, um einen gerichtlichen Beweis zu haben, doch<br />

müssten Sie mir dann die Unterstützung zusagen.“ 16<br />

Die Heftigkeit Mohns überrascht, denn Ganter war, wie seinem Bericht zu entnehmen<br />

ist, von medizinischer Seite kein Vorwurf zu machen, auch das allgemeine Prozedere<br />

lief korrekt ab. Ob Mohn sich einen finanziellen Vorteil erhofft hatte oder aus<br />

politischer Überlegung bereit war, gegen Ganter zu agieren, bleibt unklar. <strong>Der</strong> Fall<br />

ging vor die Reichsärztekammer, von hier wurde im September 1936 die Klärung<br />

des Falles aufgeschoben bis nach Inkrafttreten der neuen Reichsärzteordnung. Spätere<br />

Aussagen dazu gab es nicht.<br />

Einen erheblichen Anteil an der weiteren Entwicklung hatte die Meinung des<br />

Rektors Ernst Heinrich Brill. Dieser stellte sich in einem Brief vom 5. August 1936<br />

an das Mecklenburgische Staatsministerium, Abteilung Unterricht, aus nationalsozialistischer<br />

Sicht gegen Ganter. Er bek<strong>und</strong>ete sein Befremden über Ganters Fehlen an<br />

betrieblichen Veranstaltungen <strong>und</strong> sprach die Vorwürfe des Oberarztes <strong>Werner</strong> Böhme<br />

an. In Ganters Erwiderung erkannte er ein Schuldeingeständnis, hielt sich jedoch<br />

bei der Wertung im Hintergr<strong>und</strong>. Brill betonte, dass Ganter sich ihm gegenüber mit<br />

politischen Äußerungen zurückgehalten habe, er jedoch von verschiedenen Personen<br />

der Universität Einschätzungen Ganter betreffend erhalten habe. Er beschließt den<br />

Brief mit den Worten:<br />

„Ich habe bisher ein freimütiges Bekenntnis Ganters zum Nationalsozialismus<br />

noch nicht erlebt. Durch meine politische Stellung innerhalb der Universität<br />

bedingt, glaube ich, daß Prof. Ganter gerade mir gegenüber sehr zurückhaltend<br />

in politischen Äußerungen ist. Ich habe jedoch noch niemals, weder<br />

15 Ebd., Bl. 93-94.<br />

16 Ebd., Bl. 97.

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