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Der Hygieniker und Ernährungswissenschaftler Werner Kollath

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Sigrid Oehler-Klein<br />

Professor Hermann Alois Boehm 205<br />

Professor Hermann Alois Boehm – Ein Wissenschaftler im Dienst der<br />

nationalsozialistischen Rassenhygiene<br />

Hermann Alois Boehm (1884-1962), von 1938 bis Ende 1942 Honorarprofessor in<br />

Rostock <strong>und</strong> danach bis Kriegsende Ordinarius für Erb- <strong>und</strong> Rassenpflege an der<br />

Universität Gießen, kann als einer der aktivsten Repräsentanten der nationalsozialistischen<br />

Rassenhygiene in Wissenschaft, Politik <strong>und</strong> Administration des NS-Regimes<br />

gelten. Nach dem Krieg wurde er in den obligatorischen Spruchkammerverfahren 1<br />

<strong>und</strong> auch in Gutachten des hessischen Landespersonalamtes als Aktivist <strong>und</strong> Nutznießer<br />

des menschenverachtenden Regimes bezeichnet. 2 Konträr zu diesen Beurteilungen<br />

konnte Boehm jedoch von der Universität Gießen im Jahr 1960, nachdem er<br />

1945 aus dem Amt als Ordinarius für Erb- <strong>und</strong> Rassenpflege entlassen worden war<br />

<strong>und</strong> auch eine politische Haft verbüßt hatte, seine vollständige Rehabilitation erlangen.<br />

Die Argumentation der Medizinischen Fakultät Gießen gegenüber den hessischen<br />

Behörden, welche gerade Boehms politische Funktion in seinen wissenschaftlichen<br />

<strong>und</strong> publizistischen Tätigkeitsfeldern betonten, lautete, Professor Boehm habe<br />

in der „abseitigen Position“ des Gelehrten, fern von Rassenhass, ohne Kenntnis der<br />

„Auswüchse“ des Systems <strong>und</strong> ohne Verantwortung für diese Rassenhygiene betrieben,<br />

so wie man sie als Erbpathologie ohne Weiteres habe lehren können, wie sie<br />

auch im Ausland akzeptiert worden sei <strong>und</strong> noch werde. Boehm sei vor allem aus<br />

wissenschaftlichen Gründen nach Gießen berufen worden. 3 Nach seinem Tod im<br />

Jahr 1962 widmete die Universität Gießen Hermann Boehm, dem 1960 emeritierten<br />

„Professor für Humangenetik“, so die nachträglich gef<strong>und</strong>ene Fachbezeichnung, ein<br />

ehrenvolles Gedenken. 4<br />

1 Aufgr<strong>und</strong> des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus <strong>und</strong> Militarismus vom 5. März<br />

1946 (GVBl., 57-72) wurden Spruchkammern in den Ländern der amerikanischen Zone eingerichtet.<br />

Diese sollten die mittels Fragebogen erfassten Personen, welche einer oder mehreren NS-<br />

Organisationen angehört hatten, fünf Gruppen zuordnen; die Gruppe 2 der „Belasteten“ (Aktivisten,<br />

Militaristen, Nutznießer) folgte der Gruppe 1 der „Hauptschuldigen.<br />

2 Spruch der Spruchkammer Darmstadt-Lager vom 6.9.1948; die Klageschrift des öffentlichen<br />

Klägers vom 28.7.1948 enthält den Antrag, ihn der Gruppe 1, Hauptschuldige, zuzuweisen; vgl.<br />

weiter Spruch der Berufungskammer Gießen vom 21.6.1949, in: Hessisches Hauptstaatsarchiv<br />

(HHStA) Wiesbaden, Hermann Boehm, Abt. 520, GI-Z 890, Dlg 3120/48 (im Folgenden: Spruchkammerakte<br />

Boehm). Schreiben des Direktors des Hessischen Landespersonalamtes in Wiesbaden<br />

vom 22.3.1954 an den Hessischen Minister für Erziehung <strong>und</strong> Volksbildung, in: UA Gießen, Personalabteilung,<br />

1. Lieferung, Nr. 4.<br />

3 Vgl. die Aussage Ferdinand Wagenseils (Dekan der Medizinischen Rumpffakultät in Gießen) im<br />

Schreiben vom 9.2.1948 <strong>und</strong> die Erklärung des politisch als entlastet eingestuften Psychiaters<br />

Heinrich Boening vom 31.8.1948, in: Spruchkammerakte Boehm (wie Anm. 2).<br />

4 Vgl. die Darstellung der Vorgänge in: Sigrid Oehler-Klein, Zur Wiederherstellung von Ehre <strong>und</strong><br />

Konsens an der Medizinischen Fakultät Gießen. Die Emeritierung von Hermann Alois Boehm –<br />

letzter Ordinarius für Erb- <strong>und</strong> Rassenpflege in Gießen, in: S. Oehler-Klein, Volker Roelcke (Hrsg.)<br />

unter Mitarbeit von Kornelia Gr<strong>und</strong>mann <strong>und</strong> Sabine Schleiermacher, Vergangenheitspolitik in

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