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Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

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VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

A. VERFASSUNGSSCHUTZ<br />

IN BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Der Verfassungsschutz versteht sich als „Frühwarnsystem“ der freiheitlichen demokratischen<br />

Grundordnung in Deutschland. Seine Aufgabe ist es, verfassungsfeindliche<br />

und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die<br />

politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen, aber auch die Bürgerinnen<br />

und Bürger unseres Landes über Entwicklungen und drohende Gefahren zu<br />

unterrichten. Diese Aufgabe ergibt sich aus § 3 Abs. 1 und § 12 des Gesetzes über<br />

den Verfassungsschutz in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (Landesverfassungsschutzgesetz –<br />

LVSG).<br />

Der Bund und die 16 Länder unterhalten jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden,<br />

die eng zusammenarbeiten. Die größte Behörde ist das Bundesamt für Verfassungsschutz<br />

mit Sitz in Köln, das mit verschiedenen Zentralfunktionen ausgestattet<br />

ist.<br />

Das Landesamt für Verfassungsschutz <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hat seinen Sitz in<br />

Stuttgart. Es gliedert sich in fünf Abteilungen:<br />

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