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Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

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RECHTSEXTREMISMUS<br />

Behördliche Anstrengungen, die Skinheadkonzerte im „Rössle“ zu unterbinden,<br />

hatten bislang keinen Erfolg. Zwar untersagte das Landratsamt Rastatt mit Verfügung<br />

vom 20. Mai <strong>2010</strong> alle Konzerte bis einschließlich 30. September <strong>2010</strong><br />

mit der Begründung, diese seien nicht durch die Gaststättenkonzession abgedeckt.<br />

Am 16. Juli <strong>2010</strong> gab jedoch das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem dagegen gerichteten<br />

Antrag des Betreibers auf vorläufigen Rechtsschutz statt (Az.: 6 K<br />

1265/10). Eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

wurde am 14. September <strong>2010</strong> zurückgewiesen (Az.: 6 S 1838/10). Für die Untersagung<br />

von Musikveranstaltungen gegen den Gastwirt gebe es voraussichtlich<br />

keine gaststättenrechtliche Rechtsgrundlage. Bis zu einer abschließenden Gerichtsentscheidung<br />

sind weiterhin Veranstaltungen in der Gaststätte möglich,<br />

auch rechtsextremistische Skinheadkonzerte.<br />

Die Polizei zeigt bei Konzerten und Liederabenden der rechtsextremistischen<br />

Szene am Veranstaltungsort ständige Präsenz und führt im Umfeld des Objekts<br />

Personen- und Fahrzeugkontrollen durch.<br />

Die acht Skinheadkonzerte im Kreis Rastatt erhöhten nicht nur die Gesamtzahl<br />

derartiger Veranstaltungen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im Vergleich zu den Vorjahren.<br />

Sie sind auch die Hauptursache für den Anstieg der durchschnittlichen Besucherzahl:<br />

Während die neun übrigen Konzerte von durchschnittlich nur rund<br />

100 Personen besucht wurden, lag der Schnitt in Rheinmünster-Söllingen ungefähr<br />

bei 160. Dieser Unterschied dürfte vor allem damit zu erklären sein, dass<br />

eine von Szene-Angehörigen langfristig angemietete Immobilie nicht nur den<br />

Veranstaltern, sondern auch den Besuchern eine gewisse Planungssicherheit bietet:<br />

Sie verringert erheblich das Risiko, dass ein Konzert, für das man bereits<br />

Ausgaben oder eine lange Anfahrt hatte, schließlich doch nicht stattfindet oder<br />

frühzeitig aufgelöst wird.<br />

Die Erfahrungen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zeigen, dass sich szeneeigene Veranstal -<br />

tungsörtlichkeiten wie die Gaststätte „Zum Rössle“ meist nicht dauerhaft halten<br />

konnten.<br />

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