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Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

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VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Laut Landesverfassungsschutzgesetz<br />

stehen jedoch alle diese Möglichkeiten<br />

unter dem Vorbehalt des Grundsatzes<br />

der Verhältnismäßigkeit. Das heißt:<br />

Von mehreren geeigneten Maßnahmen<br />

zur Gewinnung von Nachrichten ist<br />

diejenige auszuwählen, die den Betroffenen<br />

voraussichtlich am wenigsten in<br />

seinen Grundrechten beeinträchtigt.<br />

4. INTERNETKOMPETENZZENTRUM<br />

Extremisten und Terroristen nutzen<br />

immer stärker das Internet, um ihre<br />

Ideologien zu verbreiten, zur Kommunikation<br />

und auch zur Vorbereitung<br />

terroristischer Gewaltakte. Um extre -<br />

mis tische und terroristische Bestrebun -<br />

gen im weltweiten Datennetz gezielt<br />

beobachten zu können, betreibt das<br />

Landesamt für Verfassungsschutz seit<br />

2008 ein Internetkompetenzzentrum<br />

(IKZ).<br />

Das IKZ verfügt über eine moderne<br />

technische Ausstattung und informationstechnologische<br />

Fachkompetenz<br />

für die nachrichtendienstliche Beobachtung<br />

der Internetaktivitäten von<br />

Extremisten und Terroristen. Es sichert<br />

auch die virtuelle Anbindung an das<br />

gemeinsame Internetzentrum (GIZ)<br />

des Bundes zur Bekämpfung des islamistischen<br />

Terrorismus.<br />

5. KONTROLLE<br />

Das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

unterliegt einer vielschichtigen rechtsstaatlichen<br />

Kontrolle. Hier haben inner -<br />

behördliche Maßnahmen, zum Bei spiel<br />

Kontrollen durch den behördlichen<br />

Da tenschutzbeauftragten des Amts, ei -<br />

ne zentrale Funktion. Die Dienst- und<br />

Fach aufsicht durch das Innenministerium<br />

und externe Kontrollen des Landesbeauftragten<br />

für den Datenschutz<br />

oder des Rechnungshofs stellen ebenfalls<br />

sicher, dass der gesetzliche Rahmen<br />

nicht überschritten wird.<br />

Die parlamentarische Kontrolle ist nach<br />

§ 15 Landesverfassungsschutzgesetz<br />

Aufgabe des Ständigen Ausschusses des<br />

Landtags von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, dem<br />

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