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Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

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VERFASSUNGSSCHUTZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

3. METHODEN DES VERFASSUNGSSCHUTZES<br />

Einen Großteil der Informationen erlangt<br />

das Landesamt für Verfassungsschutz<br />

aus sogenannten offenen Quellen.<br />

Allerdings dürfen Informationen<br />

auch verdeckt beschafft und die dafür<br />

im Lan desverfassungsschutzgesetz<br />

genannten nachrichtendienstlichen<br />

Hilfsmittel angewendet werden. Dazu<br />

gehören etwa der Einsatz von Vertrauensleuten,<br />

Observationen oder Bildund<br />

Tonaufzeich nungen. Gerade die<br />

auf diesem Wege er langten Erkenntnisse<br />

ermöglichen häu f ig erst eine fundierte,<br />

genaue und verlässliche Ana lyse<br />

der Gefährdungslage. Darüber hinaus<br />

darf der Verfassungsschutz im Einzelfall<br />

unter engen, gesetz lich geregelten<br />

Voraussetzungen den Brief-, Post- und<br />

Fernmeldeverkehr über wachen.<br />

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