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Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

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RECHTSEXTREMISMUS<br />

mehr als anderthalb Jahrzehnte andauernden drastischen personellen Niedergang<br />

hinter sich: Von 1993 bis <strong>2010</strong> fiel ihre Mitgliederzahl bundesweit<br />

von ca. 26.000 auf gerade einmal ca. 3.000, also um annähernd 90 Prozent.<br />

Der zerstrittene bis chaotische Eindruck, den die Partei gerade auch im Laufe<br />

des Fusionsprozesses mit der NPD bei einer breiten Öffentlichkeit hinterließ,<br />

dürfte ihre Attraktivität weiter verringert haben. Zudem gilt die verbliebene<br />

DVU-Mitgliederschaft bereits seit Jahren als überaltert und passiv. Der poten -<br />

zielle personelle Zustrom, mit dem die NPD im Falle einer Verschmelzung<br />

mit der DVU zu rechnen hätte, sollte also quantitativ wie qualitativ nicht über -<br />

schätzt werden – zumal laut Verschmelzungsvertrag die bisherigen DVU-<br />

Mitglieder nicht automatisch zum Zeitpunkt einer Fusion NPD-Mitglieder<br />

würden, sondern aktiv ihren Beitritt zur „neuen“ NPD erklären müssten. Diesen<br />

Schritt dürften zumindest manche DVU-Mitglieder schon aus Altersgründen<br />

oder Passivität nicht vollziehen. Hinzu kommt, dass in Teilen der DVU<br />

gegen den Konkurrenten NPD offensichtlich Vorbehalte fortbestehen, die<br />

DVU-Mitglieder von einem Eintritt in die „neue“ Partei abhalten dürften.<br />

Die DVU als ehemals erfolgreichste rechtsextremistische deutsche Wahlpartei<br />

musste in den letzten Jahren bei den wenigen Wahlen, zu denen sie antrat,<br />

durchweg schwere Niederlagen mit einem Stimmenanteil von meist unter<br />

einem Prozent verkraften. Dadurch ist sie bereits seit September 2009 in keinem<br />

deutschen Landesparlament mehr vertreten. Im Falle einer Fusion wäre<br />

die NPD zwar vor Konkurrenzkandidaturen durch die DVU geschützt, wie<br />

schon zu Zeiten des sogenannten Deutschland-Pakts zwischen den beiden<br />

Parteien (2005–2009). Allerdings könnte die DVU aktuell kein Wählerreservoir<br />

nennenswerten Ausmaßes und keine Mandatsträger auf Länderebene in<br />

eine Fusion einbringen.<br />

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