05.11.2013 Aufrufe

Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ISLAMISTISCHER EXTREMISMUS UND TERRORISMUS<br />

lichen Bestimmungen aufbereitet. Mit Verweis auf diese Bestimmungen empfehlen<br />

deutsche Salafisten immer wieder die Verhängung physischer Strafen für<br />

bestimmte Delikte, etwa das Handabhacken bei Diebstahl. Deutlich tritt in solchen<br />

Anweisungen die islamistische Kernthese zutage:<br />

„Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann muss die Hand abgetrennt werden.<br />

Würde dieses Gesetz in Gesellschaften angewendet werden, die sich mit<br />

von Menschen gemachten Gesetzen begnügen und die die Schari’ah Allahs<br />

beiseite geschoben haben und durch menschliche ersetzt haben, dann wäre<br />

es die beste Behandlung dieses Phänomens.“<br />

Die Religion des Islam ist eine Gesellschaftsordnung, die sämtliche Bereiche<br />

menschlicher Existenz umfasst. Sie regelt nicht nur die Befolgung islamischer<br />

Gesetze verbindlich sondern soll auch die Gültigkeit aller anderen Gesellschaftsvorstellungen<br />

außer Kraft setzen.<br />

In den meisten Fällen verleihen Salafisten unverhohlen ihrer Missachtung und<br />

Geringschätzung der Menschenrechte Ausdruck, die mit einer angestrebten<br />

islamischen Ordnung nach ihren Vorstellungen unvereinbar sind. Diese Sichtweise<br />

hat ihre Ursache in der salafistischen Grundüberzeugung, wonach der Islam<br />

gemäß den Vorgaben der „ersten Muslime“ gelebt werden müsse. Ein Abweichen<br />

von diesen strikten Vorgaben wird als Verlust islamischer Identität angesehen.<br />

Über den konkreten Geltungsbereich islamischer Gesetze lassen die Rechtsgelehrten<br />

die Ratsuchenden allerdings bewusst im Unklaren. Dadurch muss bei<br />

den Lesern zwangsläufig der Eindruck entstehen, die vorgetragenen Handlungsweisen<br />

seien – losgelöst vom zeitlichen und kulturellen Kontext – allgemein<br />

gültig. Dies zeigt auch ein salafistisches Rechtsgutachten zum Thema „Ehebruch“,<br />

das im Jahr <strong>2010</strong> von bekannten Referenzpersonen der Salafistenszene in<br />

Deutschland veröffentlicht wurde:<br />

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!