05.11.2013 Aufrufe

Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SICHERHEITSGEFÄHRDENDE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN<br />

Die 1978 in der Türkei gegründete „Arbeiterpartei<br />

Kurdistans“ („Partiya Karkeren Kurdistan“,<br />

PKK) hat eine große Anhängerschaft, insbesondere<br />

unter Kurden aus der Türkei. Ursprünglich<br />

war ihr Ziel, einen unabhängigen sozialistischen<br />

Staat „Kurdistan“ zu errichten. 1984 begann die<br />

straff hierarchisch organisierte Kaderpartei einen<br />

Guerillakrieg gegen den türkischen Staat. Inzwischen<br />

versucht sie, die Anerkennung der kurdischen<br />

Identität sowie mehr Rechte und kulturelle<br />

Autonomie zu erreichen – laut eigener Aussage<br />

auf friedlichem Weg. Als übergeordnetes Ziel<br />

wird offiziell eine Einheit aller Kurden unter<br />

Wahrung der bestehenden Staatsgrenzen angestrebt.<br />

Allerdings gibt es trotz des „einseitigen<br />

Waffenstillstands“ der PKK weiterhin blutige<br />

Auseinandersetzungen zwischen ihren bewaffneten<br />

Einheiten und den türkischen Streitkräften.<br />

Für die Finanzierung ihrer Aktivitäten, unter anderem die Versorgung ihrer Guerillakämpfer<br />

und deren Ausstattung mit Waffen und Munition, gelingt es der<br />

PKK, allein in Deutschland pro Jahr mehrere Millionen Euro einzunehmen. Sie<br />

wirbt auch in der Bundesrepublik neue, junge Anhänger für die Parteiarbeit und<br />

für einen Kampfeinsatz in der Türkei an. Darüber hinaus sind in Deutschland<br />

Gewalttaten zu verzeichnen, etwa der PKK zuzurechnende Brandanschläge auf<br />

türkische Einrichtungen sowie Auseinandersetzungen zwischen jugendlichen<br />

Anhängern der Organisation und national gesinnten Türken.<br />

Die PKK stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinn<br />

des Polizei- und Ordnungsrechts dar und bedroht die auswärtigen Belange der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Sie verstößt außerdem gegen den Gedanken der<br />

Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der<br />

Völker. Gegen die PKK wurde am 22. November 1993 ein Betätigungsverbot<br />

ausgesprochen (bestandskräftig seit 26. März 1994). Auf Beschluss des Rates der<br />

100

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!