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Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

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RECHTSEXTREMISMUS<br />

anmutenden Märtyrerkult. Letzterer<br />

wird von Neonazis auf die Spitze getrieben,<br />

indem sie unbeirrbar behaupten,<br />

Heß sei ermordet worden, um die<br />

„wahren“ Hintergründe seines Großbritannien-Fluges<br />

vom Mai 1941 zu<br />

vertuschen. Deshalb ist auch Heß’ Todestag,<br />

der 17. August, ein wichtiges<br />

Datum im neonazistischen Veranstaltungskalender<br />

– und nicht sein Ge burts -<br />

tag. Neonazis versuchen, den historischen<br />

Nationalsozialismus am Beispiel<br />

von Rudolf Heß positiv umzudeuten<br />

und so dem totalitären „Dritten Reich“<br />

ein vermeintlich unschuldiges Opferund<br />

Märtyrergesicht zu verleihen.<br />

Aufgrund einer Verbotsverfügung fand<br />

im Jahr <strong>2010</strong> – wie schon in den fünf<br />

Jahren zuvor – kein zentraler „Rudolf-<br />

Heß-Gedenkmarsch“ an dessen Begräb -<br />

nisort Wunsiedel/Bayern statt. Vielmehr<br />

musste die Szene zum wiederholten<br />

Mal auf mehrere kleinere Veranstaltungen<br />

ausweichen. An diesen Ersatzveranstaltungen<br />

zwischen dem 17. und<br />

dem 21. August <strong>2010</strong> nahmen insgesamt<br />

nur noch rund 200 Personen teil,<br />

während es 2009 noch ca. 650 Teilnehmer<br />

gewesen waren. In Karlsruhe<br />

meldeten Rechtsextremisten zwar eine<br />

Demonstration unter dem Motto<br />

„Trotz § 130 Mord bleibt Mord“ für den 21.<br />

August <strong>2010</strong> an. Der offensichtliche<br />

Heß-Bezug führte aber zum Verbot<br />

der Demonstration. Damit wa ren <strong>2010</strong><br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> nur relativ geringfügige<br />

Aktivitäten von Rechts -<br />

extremisten aus Anlass des Heß-Todestages<br />

zu verzeichnen. Diese entfalteten<br />

zudem keine nennenswerte Außenwirkung.<br />

4.2.2 HORST WESSEL<br />

ALS SYMBOL- UND<br />

INTEGRATIONSFIGUR<br />

HEUTIGER NEONAZIS<br />

Am 23. Februar <strong>2010</strong> jährte sich der Tod<br />

des Berliner SA-Sturmführers Horst<br />

Wessel (1907–1930) zum 80. Mal. Wessel<br />

war an den Folgen eines Überfalls<br />

gestorben. Die NSDAP betrieb daraufhin<br />

einen intensiven Märtyrerkult um<br />

ihn. Das in der Bundesrepublik verbotene<br />

„Horst-Wessel-Lied“, welches er<br />

verfasst hatte, wurde zur NSDAP-Hym -<br />

ne sowie von 1933 bis 1945 zu einer Art<br />

zweiten deutschen Nationalhymne.<br />

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