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Verfassungsschutzbericht 2010 - Baden-Württemberg

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VERTEILERHINWEIS<br />

Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Unterrichtung der<br />

Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren<br />

Kandidaten oder Helfern während eines Wahlkampfs zum Zwecke der Wahlwerbung<br />

verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.<br />

Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und<br />

an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben<br />

parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.<br />

Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.<br />

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl darf die vorliegende Druckschrift<br />

nicht so verwendet werden, dass diese als Parteinahme der Herausgeberin zugunsten<br />

einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen<br />

gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon,<br />

auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger<br />

zugegangen ist.<br />

Erlaubt ist jedoch den Parteien, die Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer<br />

Mitglieder zu verwenden.

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