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DaMsche Awdien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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350 Fr. Groenwall:<br />

stund an, wie es dan pflegt, dem tollen pöfel zugerewen,<br />

vnd wolts do nymands gethan haben. Alsbald das Füge<br />

vermerckte, besorgte er, wie es auch verHanden, das es<br />

ober jne wurde ausgehen, vnd entstal sich heimlich in ein<br />

schiff vnd floch in Denemarcken. 5o wolte <strong>der</strong> Rat die<br />

fürnhemisten, so das spil vor an<strong>der</strong>n getrieben, angreiffen<br />

vnd straffen. Aber nachdem <strong>der</strong> gantze Hausse daran schuldig<br />

was, vnd sich ein ^e<strong>der</strong> vor seine hawt forchtete, rubelen<br />

sie zusamen vnd wolten nicht gestatten, das Iemands folte<br />

angegriffen werden. Dar vm müste <strong>der</strong> Rat auffhoren.<br />

Dasselbig verdros hertzog lVartislafen noch viele mehr, vnd<br />

nham erstlich Fugen alle seine Tantgutter, so er hette, vnd<br />

besuchte alle vmbliegende surften vnd stette vmb hulffe<br />

vnd wolte die vom Tunde dar vm straffen. Aber do er<br />

sich <strong>der</strong> fachen fo hefftig annham, fili er in schwacheit<br />

vnd siechtag, vnd starb jm jar ^57 sjn den Vstern zu<br />

wolgast^ vnd lies smit seiner Gemahel 5ophia^ zween 5ohn<br />

nach, als Lrichen den an<strong>der</strong>n vnd wartislaff den zeheden.<br />

Denselbigen befol er vor seinem totte, 5o^) solten je solliche<br />

vnmenschliche grawsame tatt nicht vngestrafft lassen. Aber<br />

<strong>der</strong> Rat lin<strong>der</strong>te die fach bey jnen, wie sie ^2H) vmmer<br />

khonten, domit sie es mit den schuldigen nicht entgelten<br />

dorfften, vnd sunst fil den surften so viel vor, das es in<br />

verzügerung kham, vnd also begünte zuveralten. Do das<br />

des Tantfogts kin<strong>der</strong> sahen, gedachten sie es keins wegs<br />

zuleiden, vnd verklagten die fach beid vor keiser vnd darnach<br />

vorm Vapste. Vnd vnangesehen, das <strong>der</strong> Rat sich<br />

l) Steht wohl für: Sie.<br />

Unten p. 423: ^57 ist Rubenow zur Horst eingefallen, darnach<br />

aus <strong>der</strong> Stat vertrieben worden, aber auff Tucie wid<strong>der</strong> restituert.<br />

zq.57 ist h. Erichen mit seiner gemahel zugesagt die helffte <strong>der</strong><br />

Hebung des lands pomern, des hat sich khonig Lrich darnach beschweret.<br />

3o haben sich graff Alb. vnd etliche an<strong>der</strong>e dareingeslagen<br />

vnd sie vertragen, das khonig Eriche jme alle jar an<strong>der</strong>thalb tawsent<br />

mark geben folte, vnd anff solliche zugesagte helffte wirt h. Erich<br />

Massoni eingenhomen haben.

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