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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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stellte <strong>und</strong> andere innovative Arzneimittel von den nationalen Zulassungsbehörden<br />

der Europäischen Union, also auch vom BfArM, auf<br />

die im Jahre 1994 eingerichtete „Europäische Agentur für die Beurteilung<br />

von Arzneimitteln“ (EMEA) in London über. Daraus ergaben sich<br />

für das BfArM neue zentrale Aufgaben:<br />

− Inhaltliche Federführung bei der Bearbeitung derjenigen Zentralen<br />

Europäischen Zulassungsanträge, bei denen das BfArM als Rapporteur/Co-Rapporteur<br />

bestimmt wurde;<br />

− Inhaltliche Federführung bei der Bearbeitung einer großen Zahl<br />

zentraler Pharmakovigilanzvorgänge;<br />

− Inhaltliche Federführung bei der Bearbeitung von Europäischen<br />

Widerspruchsverfahren;<br />

− Durchführung von Inspektionen im Zusammenhang mit Zentralen<br />

Europäischen Zulassungsverfahren.<br />

Mit Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes zur Umsetzung von<br />

EG-Richtlinien (1995) ergaben sich für das BfArM neue zentrale Aufgaben:<br />

− Risikoabwehr im Rahmen eines nationalen <strong>und</strong> EU-weiten Medizinprodukte-Beobachtungs-<br />

<strong>und</strong> Meldesystems;<br />

− Zulassung von Medizinprodukten;<br />

− Registrierung von Ethikkommissionen;<br />

− Beratung <strong>und</strong> Information der B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esländer<br />

in Fragen der Sicherheit von Medizinprodukten, der klinischen<br />

Prüfung, der Klassifizierung sowie der Abgrenzung von<br />

Medizinprodukten gegenüber anderen Produkten;<br />

− Beteiligung an der Erarbeitung von Normen <strong>und</strong> Bearbeitung spezieller<br />

Fachthemen.<br />

Im Geschäftsbereich des BfArM sind die Geschäftsstellen von 13<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Gremien angesiedelt. 4<br />

4<br />

Zulassungskommission für den humanmedizinischen Bereich mit Ausnahme der<br />

besonderen Therapierichtungen, drei Kommissionen für den humanmedizinischen<br />

Bereich für besondere Therapierichtungen (anthroposophische, homöopathische <strong>und</strong><br />

phytotherapeutische Therapierichtung), Kommission nach § 109a AMG, Deutsche<br />

Arzneibuch-Kommission, Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission, Sachverständigenausschüsse<br />

für Verschreibungspflicht, für Apothekenpflicht, für Standardzulassungen,<br />

für Betäubungsmittel, Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit, Routinesitzung,<br />

§ 62 AMG i. V. m. Ziffer 5 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Stufenplan.<br />

Ferner sind noch ohne gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage das Expertengremium Arzneimittel<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche sowie die Expertengruppe „Off-Label-Use“ am BfArM angesiedelt.<br />

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