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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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eine kleine Inhouse-IT-Abteilung bestehend aus sechs Mitarbeitern<br />

gesetzt <strong>und</strong> wesentliche Arbeiten der Informationsverarbeitung nach<br />

außen vergeben. Eine kleine Verwaltung setze voraus, dass alle Geschäftsprozesse<br />

optimiert werden. Hier müsse in den nächsten Jahren<br />

vor allem nach dem Bezug des Neubaus noch einige Arbeit geleistet<br />

werden.<br />

Eine strikte Befristung aller Arbeitsverträge im wissenschaftlichen<br />

Bereich erweist sich nach den Erfahrungen von caesar nicht ohne<br />

Probleme. Neben Schwierigkeiten, längerfristige Drittmittel einzuwerben,<br />

bestehe eine weitere Schwierigkeit darin, das Know-how, das im<br />

Laufe der Projektarbeit erarbeitet wurde, zu halten <strong>und</strong> weiter zu<br />

pflegen. Die relativ kurzen Laufzeiten erschwerten auch die Kooperation<br />

mit der Industrie <strong>und</strong> eventuellen Abnehmern der erarbeiteten<br />

Produkte. Letztlich behinderten bei Engpässen auf dem Arbeitsmarkt<br />

die kurzen Befristungszeiten von bis zu maximal fünf Jahren die Anstellung<br />

hoch qualifizierten Personals.<br />

Die zukünftige Besetzung von Stiftungsrat <strong>und</strong> Beirat sowie die Aufgabenverteilung<br />

dieser Gremien müssen nach Meinung von caesar<br />

überdacht werden.<br />

A.<strong>II</strong>I.<br />

Organisation <strong>und</strong> Ausstattung<br />

Organisation<br />

Caesar ist in der Rechtsform einer Stiftung privaten Rechtes organisiert.<br />

Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Vorstand <strong>und</strong><br />

der Beirat. Für die Gründungsphase wurde der Beirat als Gründungsausschuss<br />

berufen.<br />

Der Stiftungsrat besteht aus drei vom B<strong>und</strong> entsandten Mitgliedern,<br />

drei vom B<strong>und</strong> berufenen Mitgliedern des Deutschen B<strong>und</strong>estages,<br />

zwei vom Land entsandten Mitgliedern, zwei vom Land berufenen<br />

Mitgliedern des Landtages Nordrhein-Westfalen, einem von der B<strong>und</strong>esstadt<br />

Bonn entsandten Mitglied <strong>und</strong> vier von den bisher benannten<br />

Stiftungsratsmitgliedern für jeweils fünf Jahre kooptierten Mitgliedern,<br />

die als Fachexperten in Wissenschaft oder Wirtschaft in den<br />

wissenschaftlichen Schwerpunktbereichen der Stiftung ausgewiesen<br />

sind <strong>und</strong> nicht zugleich dem Beirat angehören dürfen. Der Stiftungsrat<br />

überwacht Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

der Geschäftsführung durch den Vorstand. Er beschließt über die<br />

Entlastung des Vorstandes <strong>und</strong> entscheidet über die thematischen<br />

<strong>und</strong> finanziellen Angelegenheiten von genereller oder langfristiger<br />

Bedeutung. Der Stiftungsrat tagt jährlich mindestens einmal.<br />

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