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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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Der Stiftungsrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch<br />

den Präsidenten <strong>und</strong> dessen Geschäftsführung. Der Stiftungsrat wird<br />

vom Vorsitzenden der Stiftung nach Bedarf, mindestens zweimal<br />

jährlich zu einer Sitzung einberufen.<br />

Die Stiftung wird nach innen <strong>und</strong> außen durch den Präsidenten im<br />

Sinne des Einzelleiterprinzips vertreten. Er führt die Beschlüsse des<br />

Stiftungsrats aus, bereitet dessen Sitzungen vor. Er legt dem Stiftungsrat<br />

jährlich einen Tätigkeitsbericht vor <strong>und</strong> unterrichtet laufend<br />

über die Schwerpunkte der Arbeitsplanung. Er wird vom Stiftungsrat<br />

gewählt <strong>und</strong> vom Vorsitzenden berufen. Die Amtszeit des Präsidenten<br />

soll acht bis zwölf Jahre betragen. Eine erneute Berufung ist auch<br />

für eine kürzere Amtszeit zulässig.<br />

In seiner Leitungsfunktion hat der Präsident Letztentscheidungsrecht.<br />

Er kann Angelegenheiten von besonderer Bedeutung jederzeit an<br />

sich ziehen oder auch eigene Aufgaben auf das Direktorium übertragen.<br />

Er bestimmt aber nicht allein die Richtlinien der wissenschaftlichen<br />

Arbeit der Stiftung; dies ist Aufgabe des Direktoriums.<br />

Der Präsident ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten <strong>und</strong><br />

Arbeiter. Oberste Dienstbehörde ist der Stiftungsrat.<br />

Das Direktorium wird aus den Direktoren der sechs Direktionen gebildet;<br />

sie beraten den Präsidenten. Der Beauftragte für Koordination<br />

<strong>und</strong> Organisationsentwicklung ist ständiges Mitglied des Direktoriums<br />

<strong>und</strong> den Direktoren in seinen Rechten <strong>und</strong> Pflichten gleichgestellt.<br />

Dem Direktorium kommt in allen wesentlichen Querschnittsaufgaben,<br />

die die Gesamtstiftung betreffen, die Funktion eines Entscheidungs<strong>und</strong><br />

Kollegialorgans zu. Das Direktorium tagt in der Regel einmal<br />

wöchentlich. Die Direktoren berichten über die wissenschaftlichen<br />

Erschließungsprojekte ihrer jeweiligen Sammlungsbestände sowie<br />

über ihre Forschungsvorhaben. Im Direktorium wird auch über direktionsübergreifende<br />

Pläne <strong>und</strong> Projekte beraten <strong>und</strong> beschlossen, z.<br />

B. über Programmentscheidungen oder Ausstellungsprojekte, die auf<br />

die Bestände mehrerer Direktionen angewiesen sind. Dies gilt auch<br />

für alle wissenschaftlichen Projekte <strong>und</strong> Kooperationen über die Stiftung<br />

hinaus. Nach Aussage der Stiftung ist diese neu eingeführte<br />

direktionsübergreifende Organisationsform in der Erprobungsphase.<br />

Der wissenschaftliche Mittelbau halte seine Einbeziehung in die Arbeit<br />

des Direktoriums noch für verbesserungswürdig.<br />

Die Referenten-Arbeitsgruppe ist eine ständige Arbeitsgruppe des<br />

Stiftungsrats. Sie besteht aus je einem Vertreter der Zuwendungsgeber<br />

B<strong>und</strong>, Land <strong>und</strong> Stadt Weimar. Der Präsident, die Verwaltungsdirektorin,<br />

der Koordinator <strong>und</strong> der Justiziar nehmen beratend an den<br />

Sitzungen der Referenten-Arbeitsgruppe teil. Den Vorsitz führt der<br />

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