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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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Im Hinblick auf die Internationalisierung der Studiengänge <strong>und</strong> Studienabschlüsse<br />

pflegt die FOM seit ihrer Eröffnung Kooperationsbeziehungen<br />

zu ausländischen Hochschulen (vgl. Abschnitt A.V<strong>II</strong> zu<br />

Kooperationsbeziehungen). Ferner bereitet die FOM ihre Studierenden<br />

seit 1998 im Rahmen einer Kooperationsbeziehung zur Hogeschool<br />

Zeeland auf die Prüfungen zum Erwerb eines Doppelabschlusses<br />

vor (Diplom FH, Bachelor).<br />

Seit 2001 bietet das IOM den Studiengang International Financial<br />

Management (MBA) der Hogeschool Zeeland auf der Gr<strong>und</strong>lage des<br />

in den §§ 96 <strong>und</strong> 118 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen geregelten<br />

Franchise-Modells als Tutorien-Studiengang in Essen <strong>und</strong> Frankfurt/M.<br />

an; die Verleihung des Hochschulgrades findet nach erfolgreich<br />

bestandener Abschlussprüfung an der Hogeschool Zeeland<br />

nach niederländischem Hochschulrecht statt.<br />

A.<strong>II</strong>. Leitungs- <strong>und</strong> Entscheidungsstrukturen<br />

Bedingt durch die zentrale Stellung der betriebs- <strong>und</strong> wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Fächer für das gesamte Lehr- <strong>und</strong> Forschungsangebot<br />

der FOM, hat die Hochschule in den Gründungsjahren <strong>und</strong> der<br />

Konsolidierungsphase auf eine Binnengliederung in Fachbereiche<br />

sowie die Etablierung fachbereichs- <strong>und</strong> studiengangbezogener Ämter<br />

oder Funktionen bis zum Jahre 2001 verzichtet. Als Gremium der<br />

hochschulinternen Mitwirkung <strong>und</strong> Beratung ist ein Fachhochschulrat 3<br />

ein-gerichtet worden, dem die anfangs berufenen Professoren der<br />

wirtschaftswissenschaftlichen Kernfächer sämtlich angehörten.<br />

Erst mit der Erweiterung des Fächerspektrums <strong>und</strong> dem weiteren<br />

Ausbau erachtete die FOM es als notwendig, Fachbereiche zu definieren<br />

<strong>und</strong> Fachbereichsleiter (Dekane) 4 zu ernennen, die allerdings<br />

vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen <strong>und</strong> lediglich unter<br />

fachlichen <strong>und</strong> ablauforganisatorischen Gesichtspunkten Verantwortung<br />

tragen. Die Entscheidungskompetenzen liegen an der FOM<br />

weiterhin bei der Hochschulleitung (Prorektor, zentraler Studienleiter)<br />

<strong>und</strong> bei fachbereichsübergreifenden Gremien wie Prüfungskommission,<br />

Berufungskommission <strong>und</strong> Weiterbildungskommission; hierdurch<br />

3<br />

Aus pragmatischen Gründen wird hier den Begrifflichkeiten der FOM gefolgt. Das<br />

von der FOM als Fachhochschulrat bezeichnete Gremium entspricht im Hinblick auf<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Funktionen dem Hochschulsenat im staatlichen Hochschulbereich.<br />

Vgl. zu abweichenden Funktions- <strong>und</strong> Gremienbezeichnungen der FOM ferner<br />

auch die Fußnoten 4, 5 <strong>und</strong> 6.<br />

4<br />

Unter Verwendung der im staatlichen Hochschulbereich üblichen Terminologie<br />

erscheint die Bezeichnung der Organisationseinheiten als Fachgebiete zutreffender;<br />

entsprechend wären die Fachbereichsleiter (Dekane) als Fachgebietsleiter <strong>und</strong> der<br />

zentrale Studienleiter als Prorektor für Lehre zu bezeichnen.<br />

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