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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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Zur Führung der Geschäfte des Wissenschaftlichen Beirats <strong>und</strong> zur<br />

Unterstützung der Organisation seiner Arbeit wurde im BfArM eine<br />

Geschäftsstelle eingerichtet, die vom Präsidenten geleitet wird.<br />

Zur Beratung des BMGS in Fragen der Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung<br />

sowie zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Einrichtungen seines<br />

Geschäftsbereichs (B<strong>und</strong>eszentrale für ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung,<br />

DIMDI, PEI, BfArM, RKI) wurde im Jahr 1994 ein Gemeinsamer<br />

Wissenschaftlicher Beirat (GWB) gebildet. Er hat die Aufgabe, das<br />

BMGS insbesondere in folgenden Belangen zu beraten:<br />

− bei der Neubildung, Verlagerung, Zusammenlegung oder Beendigung<br />

von – in der Regel institutsübergreifenden – thematischen<br />

Forschungsschwerpunkten <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitlichen Aufklärungsmaßnahmen;<br />

− bei der Aufstellung mittel- <strong>und</strong> langfristiger institutsübergreifender<br />

Forschungsprogrammatik <strong>und</strong> ihrer Abstimmung mit dem Ges<strong>und</strong>heitsforschungsprogramm<br />

der B<strong>und</strong>esregierung;<br />

− bei der Entwicklung von Kriterien für eine Ergebnisbewertung der<br />

wissenschaftlichen Arbeit <strong>und</strong> von ges<strong>und</strong>heitlichen Aufklärungsmaßnahmen;<br />

− bei gr<strong>und</strong>legend unterschiedlichen wissenschaftlichen Bewertungen<br />

durch einzelne Einrichtungen;<br />

− in Bezug auf Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen<br />

Informationsflusses zwischen den Einrichtungen;<br />

− bei der Zusammenarbeit <strong>und</strong> dem Informationsaustausch mit anderen<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen im In- <strong>und</strong> Ausland.<br />

− Dem GWB gehören die Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Beiräte<br />

<strong>und</strong> die Leiter der jeweiligen Einrichtungen an. Die Vorsitzenden<br />

werden mit Schreiben der Ministerin oder des Ministers in den<br />

GWB berufen, ihre Mitgliedschaft ist auf die Dauer ihres Vorsitzes<br />

begrenzt. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Wissenschaftlichen<br />

Beiräte der einzelnen Einrichtungen nehmen als ständige<br />

Gäste an den Sitzungen des GWB teil. Die Sitzungen des GWB<br />

sollen möglichst zweimal, mindestens aber einmal jährlich stattfinden.<br />

<strong>II</strong>.2. Ausstattung<br />

<strong>II</strong>.2.a) Mittel<br />

Die Ausgabemittel des BfArM betrugen im Jahr 2003 r<strong>und</strong> 57,4 Mio.<br />

Euro (Soll). Hiervon entfielen rd. 41,8 Mio. Euro auf Personalausgaben,<br />

11,1 Mio. Euro auf sächliche Verwaltungsaufgaben, rd. 3,0 Mio.<br />

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