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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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A.<strong>II</strong>I. Organisation <strong>und</strong> Ausstattung<br />

Organisation<br />

Das DRFZ ist in der Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen Rechts<br />

organisiert. Die Organe der Stiftung sind der Vorstand, der Stiftungsrat<br />

<strong>und</strong> der Wissenschaftliche Beirat.<br />

Der Vorstand ist der wissenschaftliche Direktor des DRFZ. Er leitet<br />

das Zentrum selbständig <strong>und</strong> in eigener Verantwortung. Zu seinen<br />

Aufgaben gehören insbesondere die Festsetzung der Schwerpunkte<br />

der Forschung, die Koordinierung der Tätigkeit der wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter, die Koordinierung des Zusammenwirkens der Stiftung<br />

mit nationalen <strong>und</strong> internationalen Rheuma-Forschungszentren<br />

<strong>und</strong> Spezialkliniken für Rheumaerkrankungen, die Koordinierung der<br />

Aus-, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung des wissenschaftlichen Fachpersonals,<br />

Aufstellung des Wirtschaftsplans sowie Erstellung des Jahresabschlusses<br />

<strong>und</strong> des Lageberichts. Der Vorstand hat dem Stiftungsrat<br />

in allen Angelegenheiten Auskünfte zu erteilen <strong>und</strong> einen jährlichen<br />

Bericht über die Entwicklung, den Stand <strong>und</strong> die nächste Planung der<br />

Forschungsvorhaben vorzulegen.<br />

Der Stiftungsrat setzt sich (Stand Mai 2003) aus insgesamt zwölf<br />

Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Stiftungsrates sind das für<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung zuständige Mitglied des Senats oder<br />

eine von ihm benannte Persönlichkeit, eine von der Immanuel-<br />

Krankenhaus GmbH benannte Persönlichkeit, der Dekan der Medizinischen<br />

Fakultät der Humboldt-Universität oder eine von ihm benannte<br />

Persönlichkeit sowie sieben bis 13 bestellte Persönlichkeiten. Die<br />

Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.<br />

Der Stiftungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes <strong>und</strong><br />

sichert den Erhalt der Qualität der Forschung.<br />

Seit 1997 besitzt das DRFZ einen Wissenschaftlichen Beirat. Er wird<br />

vom Stiftungsrat bestellt <strong>und</strong> besteht aus bis zu sieben Persönlichkeiten<br />

aus dem In- <strong>und</strong> Ausland, die in der Rheumaforschung <strong>und</strong> verwandten<br />

Gr<strong>und</strong>lagenforschung international anerkannt sind. Die Mitgliedschaft<br />

ist auf drei Jahre beschränkt, eine Wiederwahl ist möglich.<br />

Der Wissenschaftliche Beirat tagt jährlich, er berät den Vorstand <strong>und</strong><br />

den Stiftungsrat in wissenschaftlichen Fragen <strong>und</strong> erstellt ein Votum<br />

mit <strong>Empfehlungen</strong> für die weitere Arbeit.<br />

Die vorgesetzte Behörde des DRFZ im Sinne eines Zuschussgebers<br />

ist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kultur. Sie<br />

hat Sitz <strong>und</strong> Stimme im Stiftungsrat.<br />

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