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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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fachlichen Rahmen, innerhalb dessen die Fachaufsicht ausgeübt<br />

wird, bilden das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz <strong>und</strong><br />

die aufgr<strong>und</strong> dieser Gesetzeslage erlassenen Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften.<br />

Anfragen anderer B<strong>und</strong>esministerien – meist Abgrenzungsfragen in<br />

Bezug auf Arznei- <strong>und</strong> Lebensmittel oder Fragen im Zusammenhang<br />

mit dem Artenschutz – werden dem BfArM in der Regel über das<br />

BMGS zugeleitet; sie haben einen Anteil von maximal 5 % an der<br />

Gesamtzahl der seitens der B<strong>und</strong>esregierung übermittelten Erlasse.<br />

<strong>II</strong>.1.b) Leitungsorganisation<br />

Das BfArM verfügt als oberste B<strong>und</strong>esbehörde über keine Satzung.<br />

Es wird von einem Präsidenten geleitet, der von einem Vizepräsidenten<br />

vertreten wird. Das Besetzungsverfahren auf der Ebene der Leitung<br />

wird ausschließlich vom Ministerium durchgeführt. Besetzungsverfahren<br />

für die Funktionsebene der Abteilungsleitung <strong>und</strong> der Fachgebietsleitung<br />

führt das BfArM selbst in Abstimmung mit den dienst<strong>und</strong><br />

fachaufsichtsführenden Organisationseinheiten im BMGS durch.<br />

Nach Abschluss des Verfahrens wird das BMGS um Zustimmung zur<br />

Auswahl gebeten; die konkrete Umsetzung der Entscheidung obliegt<br />

dem BfArM.<br />

Neue Themen <strong>und</strong> Schwerpunkte für die Arbeit des BfArM ergeben<br />

sich überwiegend aus Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen sowie aufgr<strong>und</strong><br />

von Vorgaben des BMGS, insbesondere im Rahmen der Fachaufsicht.<br />

Das BfArM kann dem BMGS Vorschläge bezüglich neuer Themen<br />

machen. Die Leitung des BfArM kann auch in Abstimmung mit<br />

dem BMGS im Rahmen des gesetzlichen Auftrags Themen <strong>und</strong><br />

Schwerpunkte für die Arbeit selbst bestimmen, z. B. auf dem Gebiet<br />

der Forschung.<br />

<strong>II</strong>.1.c) Forschungsplanung <strong>und</strong> wissenschaftliche Begleitung<br />

Eine Planung für die Forschung im BfArM gab es bislang nicht. Ein<br />

Forschungsbeauftragter des Instituts ist für die Organisation der nach<br />

außen vergebenen Forschungsprojekte sowie für die Verbindung<br />

zum BMGS zuständig. Die Einrichtung eines Forschungsrates ist<br />

geplant (vgl. Kapitel A.V. Künftige Entwicklung).<br />

Der 1998 eingerichtete Wissenschaftliche Beirat unterstützt die wissenschaftliche<br />

Arbeit des Instituts durch sachverständige Beratung,<br />

die sich auf die Organisation der Forschung, die Forschungsziele <strong>und</strong><br />

alle vom BfArM geplanten, durchgeführten oder finanzierten Forschungsprojekte<br />

bezieht, soweit sie nicht zu den gesetzlich festgelegten<br />

Dienstaufgaben des Instituts gehören. Inhaltlich bezieht sich die<br />

Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats darauf, eine begrenzte Fachöf-<br />

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