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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in Forschungsprojekten gehören,<br />

die im BfArM oder in seinem Auftrag durchgeführt werden. Er soll<br />

auch selbst laufende Forschungsarbeiten im BfArM evaluieren <strong>und</strong><br />

beim Verfassen von Tätigkeitsberichten mitwirken. Eine enge Zusammenarbeit<br />

mit dem Wissenschaftlichen Beirat ist geplant.<br />

Nach weiteren Angaben des BfArM soll die Entwicklung eines Vergabeverfahrens<br />

für die Forschungsmittel eine der ersten Aufgaben des<br />

Forschungsrates sein. Es soll ein fachabteilungsübergreifender Pool<br />

mit Forschungsmitteln eingerichtet werden. Bestimmte extern zu vergebende<br />

Projekte sollen gr<strong>und</strong>sätzlich ausgeschrieben werden, um<br />

die im Institut anfallenden Amtsaufgaben durch Forschungsprojekte<br />

unterstützen <strong>und</strong> ergänzen zu können. Der Forschungsrat soll sogar<br />

auf der Basis der notwendigen haushaltstechnischen Bereinigung zu<br />

einer nationalen Vergabe von Forschungsmitteln für interne <strong>und</strong> externe<br />

Forschung kommen. Ein angestrebter Schwerpunkt soll die<br />

Pharmakoepidemiologie sein. Alle Forschungsprojekte müssen<br />

dienstaufgabennah sein.<br />

Der Präsident des BfArM benennt die Mitglieder im Einvernehmen mit<br />

dem Vorsitz auf Vorschlag der Abteilungsleitungen. Dem Forschungsrat<br />

sollen angehören:<br />

− die Vizepräsidentin / der Vizepräsident des BfArM (Vorsitz),<br />

− eine Vertreterin / ein Vertreter der klinischen Pharmakologie mit<br />

der Funktion einer Fachgebiets- oder Abteilungsleitung,<br />

− eine Vertreterin / ein Vertreter der Pharmazie mit der Funktion<br />

einer Fachgebiets- oder Abteilungsleitung,<br />

− eine Vertreterin / ein Vertreter der Toxikologie mit der Funktion<br />

einer Fachgebiets- oder Abteilungsleitung,<br />

− eine weitere Vertreterin / ein weiterer Vertreter mit der Funktion<br />

einer Fachgruppen-, Fachgebiets- oder Abteilungsleitung,<br />

− eine Vertreterin / ein Vertreter des Personalrates,<br />

− drei weitere Vertreterinnen / Vertreter aus dem Kreis der wissenschaftlichen<br />

oder technischen Mitarbeiter/innen. Diese sollen verschiedenen<br />

Abteilungen angehören.<br />

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