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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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ezügliche Kompetenz in der Abteilung 9 ausbauen <strong>und</strong> durch Einführung<br />

von Forschung stärken. Um Forschung auf dem Gebiet der<br />

Medizinprodukte zu initiieren, sollten neben hausinternen Forschungsprojekten<br />

auch gezielt Aufträge an qualifizierte externe Forschungseinrichtungen,<br />

spezialisierte Institute <strong>und</strong> Labors vergeben<br />

werden. Die Abteilung sollte in ihrer Forschung auf dem Gebiet des<br />

Risikomanagements eng mit der Abteilung 7 (Pharmakovigilanz) zusammenarbeiten.<br />

<strong>II</strong>.4. Zur Ausstattung<br />

Finanzielle Ausstattung<br />

In der Phase des Aufbaus der Forschung in den nächsten fünf Jahren<br />

ist eine Steigerung des bisherigen Anteils der Forschungsmittel von<br />

4,2 % (2,4 Mio. Euro, davon 0,9 Mio. Euro für Auftragsforschung <strong>und</strong><br />

1,5 Mio. Euro für Forschungsmaßnahmen im Zusammenhang mit<br />

Arzneimittelzulassung <strong>und</strong> Risikobewertung) auf mindestens 10 %<br />

(5,7 Mio. Euro) des Gesamtetats von r<strong>und</strong> 57,4 Mio. Euro (2003)<br />

notwendig. Die Institutsleitung muss gewährleisten, dass ein entsprechender<br />

Anteil der Haushaltsmittel für die Forschung bereitgestellt<br />

wird. Mittelfristig sollte der Forschungsetat über diese 10 % hinaus<br />

weiter wachsen, bis der Forschungsbereich des BfArM einen optimalen<br />

Anteil an der wissenschaftlichen Arbeit des BfArM insgesamt<br />

erreicht hat; dieser kann erst dann genauer bestimmt werden, wenn<br />

das Forschungskonzept erstellt ist <strong>und</strong> die wichtigsten Schwerpunkte<br />

festliegen.<br />

In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die geplante Kosten-Leistungs-Rechnung<br />

baldmöglichst eingeführt wird. Diese Kosten-Leistungs-Rechnung<br />

sollte zudem der Institutsleitung einen genaueren<br />

Überblick über die Effizienz der Arbeiten <strong>und</strong> Hinweise auf<br />

mögliche Freiräume geben, die für Forschung genutzt werden könnten.<br />

Der Forschungsetat sollte dazu dienen, sowohl die hausinterne Forschung<br />

als auch die Forschungsaufträge zu finanzieren, die das<br />

BfArM nach außen vergibt. Mittel für Forschungsanträge sollten<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nach einer öffentlichen Ausschreibung <strong>und</strong> einer gutachterlichen<br />

Bewertung der Anträge vergeben werden, wobei sich<br />

Mitarbeiter des Instituts <strong>und</strong> Externe kompetitiv bewerben können<br />

sollten.<br />

Im Haushalt sollte ein Titel für Reisemittel <strong>und</strong> für vom BfArM zu organisierende<br />

kleine Fachkonferenzen zum Zweck wissenschaftlichen<br />

Austauschs vorgesehen werden. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter<br />

des BfArM müssen stärker als bisher an nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />

Fachtagungen u. ä. teilnehmen.<br />

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