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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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gibt es inzwischen eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem<br />

BfArM <strong>und</strong> den Behörden dieser Länder.<br />

Abteilung 1: Zulassungsverfahren (6 Fachgebiete, 35,2 Wissenschaftler/innen)<br />

Im Verfahren der Zulassung von Fertigarzneimitteln prüft das BfArM<br />

die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit <strong>und</strong> die angemessene pharmazeutische<br />

Qualität des Produkts <strong>und</strong> erteilt bei Vorliegen der gesetzlichen<br />

Zulassungsvoraussetzungen dem jeweiligen pharmazeutischen<br />

Unternehmer die beantragte auf fünf Jahre befristete Zulassung. Dabei<br />

wird in der Abteilung in der Clearingstelle die Vorprüfung aller neu<br />

eingehenden nationalen Zulassungsanträge durchgeführt; die Abteilungen<br />

3 – 6 nehmen anschließend die fachliche Bewertung der<br />

pharmazeutischen, pharmakologisch toxikologischen [präklinischen]<br />

<strong>und</strong> die klinischen Unterlagen vor. Verlängerungen werden von der<br />

Abteilung 1 auf Antrag <strong>und</strong> nach erneuter Prüfung erteilt. Auch Änderungen<br />

von bereits auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln müssen<br />

dem BfArM angezeigt werden. Orientiert am aktuellen wissenschaftlichen<br />

Kenntnisstand <strong>und</strong> unter Zugr<strong>und</strong>elegung der arzneimittelrechtlichen<br />

Regelungen beurteilt die Abteilung ihre Zulässigkeit. Daneben<br />

wird in der Abteilung das komplette Zulassungsverfahren für Parallelimport-Arzneimittel<br />

durchgeführt. Ende 2002 lagen der Abteilung<br />

insgesamt 4.211 offene Anträge (3.037 Zulassungsanträge, 648 Parallelimportanträge<br />

7 <strong>und</strong> 536 Registrierungsanträge) vor.<br />

Der Abteilung obliegen auch die Betreuung des Arzneimittel-<br />

Informationssystems (AMIS) sowie die Festlegung der Nomenklatur<br />

aller arzneilich verwendeten Stoffe <strong>und</strong> die Betreuung aller amtlichen<br />

Veröffentlichungen des Instituts bezüglich der Nomenklatur. Die Clearingstelle<br />

der Abteilung nimmt eine Vorprüfung aller neu eingehenden<br />

nationalen Zulassungsanträge vor <strong>und</strong> beantwortet im Rahmen der<br />

Zuständigkeit des BfArM allgemeine Anfragen zu Arzneimitteln, zum<br />

Zulassungsverfahren, zur Zulassungspflicht <strong>und</strong> zur Abgrenzung der<br />

Arzneimittel von Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika, Medizinprodukten<br />

<strong>und</strong> Bioziden (durchschnittlich 30 Anfragen monatlich).<br />

Abteilung N: Nachzulassungsverfahren (5 Fachgebiete, 6 Wissenschaftler/innen)<br />

Für Arzneimittel, die sich bei Inkrafttreten des AMG im Jahr 1978<br />

bereits auf dem Markt befanden <strong>und</strong> daher noch über keine Zulas-<br />

7<br />

Unter Parallelimporten sind solche in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat hergestellten<br />

<strong>und</strong> zugelassenen Arzneimittel zu verstehen, die auch im Geltungsbereich des deutschen<br />

Arzneimittelgesetzes hergestellt <strong>und</strong> zugelassen sind <strong>und</strong> die von einem Unternehmer,<br />

der unabhängig vom Hersteller oder Zulassungsinhaber ist, nach Deutschland<br />

eingeführt werden.<br />

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