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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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fentlichkeit herzustellen, den wissenschaftlichen Informationsaustausch<br />

zwischen universitären Einrichtungen <strong>und</strong> dem Institut zu intensivieren<br />

<strong>und</strong> den Mitgliedern im Rahmen ihrer jeweiligen spezifischen<br />

Fachkompetenz <strong>und</strong> ihrer damit verb<strong>und</strong>enen allgemeinen<br />

wissenschaftlichen Kompetenz die Möglichkeit zu eröffnen, Stellung<br />

zu nehmen zur<br />

− wissenschaftlichen Bedeutung der Fragestellung,<br />

− Eignung der eingesetzten Methoden oder Verfahren unter allgemeinen<br />

wissenschaftlichen Gesichtspunkten,<br />

− Durchführbarkeit,<br />

− zu sach- <strong>und</strong> fachgerechter Darstellung der Forschungsergebnisse<br />

<strong>und</strong> ihrer Interpretation beizutragen.<br />

Darüber hinaus soll der Wissenschaftliche Beirat Hinweise <strong>und</strong> Anregungen<br />

auf neue Entwicklungen im Bereich der Forschung mit aktueller<br />

oder zukünftiger Bedeutung für die Erfüllung der Aufgaben des<br />

BfArM einbringen, zur Diskussion stellen <strong>und</strong> in <strong>Empfehlungen</strong> umsetzen.<br />

Die Zahl der Mitglieder ist nicht in der Satzung des Beirats festgelegt;<br />

zurzeit gehören ihm 13 Mitglieder an. Im Beirat sollen laut Geschäftsordnung<br />

die Disziplinen Pharmazie, Medizin, Biometrie <strong>und</strong> technische<br />

Gerätesicherheit vertreten sein, <strong>und</strong> das Lebensalter der Mitglieder<br />

soll zum Zeitpunkt der Berufung das vollendete 68. Lebensjahr<br />

nicht überschreiten. Die Berufungsliste für den Beirat wird vom<br />

BfArM im Einvernehmen mit dem BMGS erstellt. Der Berufungszeitraum<br />

beträgt drei Jahre, eine einmalige Wiederberufung ist möglich.<br />

Der Wissenschaftliche Beirat tagt zweimal pro Jahr. An den Beratungen<br />

in seinen Sitzungen nehmen teil:<br />

− die berufenen Mitglieder,<br />

− der Präsident des BfArM oder von ihm Beauftragte,<br />

− der Geschäftsführer,<br />

− vom BMGS zur Teilnahme entsandte Vertreter der B<strong>und</strong>esregierung,<br />

der obersten Landesbehörden oder anderer Behörden oder<br />

Institutionen,<br />

− Experten, soweit jeweils zu einem bestimmten Beratungspunkt<br />

beigeladen.<br />

− Als Gäste werden Vertreter des PEI, des RKI, des B<strong>und</strong>esinstituts<br />

für Risikobewertung <strong>und</strong> des DIMDI eingeladen.<br />

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