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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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ausgestattete Laborräume vorhanden, werden aber nicht genutzt.<br />

Überzeugende Forschungskonzepte fehlen.<br />

B.<strong>II</strong>. <strong>Empfehlungen</strong><br />

<strong>II</strong>.1. Zum Aufbau einer Forschungsbasis<br />

Die unter B.I. gegebene Einschätzung der im BfArM vorgef<strong>und</strong>enen<br />

Situation hat gezeigt, dass hinsichtlich der Etablierung dienstaufgabennaher<br />

Forschung erheblicher Anlass zu Kritik besteht. Obwohl<br />

Forschung zu seinen gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört, ist das<br />

BfArM keine Einrichtung mit Forschungsprofil, sondern eine Behörde<br />

mit definierten hoheitlichen Zulassungs- <strong>und</strong> Beratungsaufgaben. Um<br />

diese Aufgaben in der Abwehr von Ges<strong>und</strong>heitsgefahren durch Verbesserung<br />

der Sicherheit von Arzneimittel <strong>und</strong> die Risikoüberwachung<br />

von Medizinprodukten aber bestmöglich erfüllen zu können, ist<br />

es erforderlich, dass die wissenschaftliche Expertise der Mitarbeiter<br />

auf einem hohen Niveau gehalten wird, um Souveränität in der Bearbeitung<br />

anspruchsvoller Fälle <strong>und</strong> Entscheidungskompetenz zu gewährleisten.<br />

Eine qualitativ hoch stehende Erfüllung von hoheitlichen<br />

Aufgaben <strong>und</strong> eine gute Politikberatung auf aktuellem Forschungsstand<br />

bedürfen nach Auffassung des <strong>Wissenschaftsrat</strong>es einer klar<br />

umrissenen, auf die Dienstaufgaben bezogenen, starken eigenen<br />

Forschungsbasis <strong>und</strong> können nicht nur durch Auswertung vorhandenen<br />

Wissens gewährleistet werden. 17<br />

Aus diesen Gründen muss sich das BfArM in fokussierten Bereichen<br />

eine gute Forschungsbasis schaffen. Mit Blick auf die gesetzliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage für das BfArM, die die Durchführung eigener Forschung<br />

verlangt, besteht für das Institut nicht nur die Möglichkeit, sondern<br />

ausdrücklich die Verpflichtung, einen konsistenten <strong>und</strong> leistungsfähigen<br />

Forschungsbereich aufzubauen, der die Wissensbasis der<br />

Dienstaufgaben verstärkt. Dieser Verpflichtung ist es jedoch bislang<br />

aus verschiedenen Gründen kaum nachgekommen, hat aber die<br />

Notwendigkeit eines Ausbaus derartiger Forschung erkannt. Es sollte<br />

sich in der Sicht des <strong>Wissenschaftsrat</strong>es zu einem Typus von Einrichtungen<br />

entwickeln, die einen hohen Anteil an hoheitlichen Aufgaben<br />

mit einem aufgabenrelevanten Forschungsbereich von sehr guter<br />

Qualität verbinden. Für diesen Typus von Einrichtungen hat der Wis-<br />

17<br />

Vgl. <strong>Wissenschaftsrat</strong>: <strong>Empfehlungen</strong> zur Entwicklung der Rahmenbedingungen<br />

der Forschung in Ressortforschungseinrichtungen am Beispiel der Forschungsanstalten<br />

in der Zuständigkeit des B<strong>und</strong>esministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung<br />

<strong>und</strong> Landwirtschaft (BMVEL), Berlin <strong>2004</strong> (Drs. 5910-04), S. 62; Übergreifende <strong>Empfehlungen</strong><br />

zu B<strong>und</strong>eseinrichtungen mit Forschungsaufgaben im Geschäftsbereich des<br />

B<strong>und</strong>esministeriums für Ges<strong>und</strong>heit, in: <strong>Empfehlungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Stellungnahmen</strong> 2001,<br />

Köln 2002, S. 285.<br />

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