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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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Vorbemerkung<br />

Das Land Berlin hat den <strong>Wissenschaftsrat</strong> im Juli 2002 gebeten zu<br />

prüfen, ob das Deutsche Rheuma-Forschungszentrum die Kriterien<br />

einer Forschungseinrichtung in der gemeinsamen Förderung durch<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Länder nach der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen<br />

erfüllt. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um selbständige<br />

Forschungseinrichtungen, Trägerorganisationen oder Serviceeinrichtungen<br />

für die Forschung von überregionaler Bedeutung <strong>und</strong><br />

gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse, die auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Rahmenvereinbarung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern<br />

über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b des<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes vom 28. November 1975 (Rahmenvereinbarung Forschungsförderung)<br />

gefördert werden.<br />

In seinen Sitzungen vom Januar 2003 hat der <strong>Wissenschaftsrat</strong> beschlossen,<br />

das Bewertungsverfahren zum Deutschen Rheuma-<br />

Forschungszentrum in der zweiten Jahreshälfte 2003 durchzuführen,<br />

<strong>und</strong> eine entsprechende Bewertungsgruppe eingesetzt. In dieser<br />

Bewertungsgruppe haben auch Sachverständige mitgewirkt, die nicht<br />

Mitglieder des <strong>Wissenschaftsrat</strong>es sind. Ihnen ist der <strong>Wissenschaftsrat</strong><br />

zu besonderem Dank verpflichtet. Die Bewertungsgruppe hat das<br />

Deutsche Rheuma-Forschungszentrum am 20./21. November 2003<br />

besucht <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage dieses Besuchs sowie der vom Institut<br />

vorgelegten Informationen den vorliegenden Bewertungsbericht<br />

verfasst. Nach Verabschiedung durch die Bewertungsgruppe ist der<br />

Bericht im weiteren Verfahren nicht mehr veränderbar.<br />

Der Evaluationsausschuss des <strong>Wissenschaftsrat</strong>es hat auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage dieses Bewertungsberichts am 15. März <strong>2004</strong> die wissenschaftspolitische<br />

Stellungnahme erarbeitet.<br />

Der <strong>Wissenschaftsrat</strong> hat die Stellungnahme am 28. Mai <strong>2004</strong> verabschiedet.<br />

A. Kenngrößen des Instituts<br />

Das Deutsche Rheuma-Forschungszentrum (DRFZ) ist eine Stiftung<br />

bürgerlichen Rechts. Zuwendungsgeber ist die Senatsverwaltung für<br />

Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kultur in Berlin. Die Organe der Stiftung<br />

sind der Vorstand, der Stiftungsrat <strong>und</strong> der Wissenschaftliche<br />

Beirat.<br />

Im Haushaltsjahr 2002 standen dem DRFZ Einnahmen des Gr<strong>und</strong>haushalts<br />

in Höhe von 4,8 Mio. Euro zur Verfügung, davon waren<br />

2,5 Mio. Euro Personalausgaben, 1,2 Mio. Euro Sachausgaben <strong>und</strong><br />

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