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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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sung oder Registrierung verfügten, wurden Übergangsregelungen<br />

geschaffen, die das weitere In-Verkehr-Bringen der Arzneimittel zuließen,<br />

aber deren Überprüfung im Rahmen der so genannten Nachzulassung<br />

bzw. Nachregistrierung vorsahen. Derzeit sind noch Nachzulassungen<br />

bzw. Nachregistrierungen für r<strong>und</strong> 8.500 Fertigarzneimittel<br />

<strong>und</strong> 4.000 homöopathische Arzneimittel notwendig, für deren<br />

abschließende Bearbeitung ein Zeitrahmen bis zum 31. Dezember<br />

2005 vorgesehen ist. Im Nachzulassungsverfahren müssen auch<br />

homöopathische Arzneimittel mit Indikationsanspruch bewertet werden,<br />

während für homöopathische Arzneimittel ohne Indikationsanspruch<br />

nur eine Registrierung notwendig ist.<br />

Abteilung 2: Besondere Therapierichtungen (6 Fachgebiete,<br />

42,5 Stellen für Wissenschaftler/innen)<br />

Die Abteilung ist zuständig für die Bewertung der Arzneimittel der<br />

„Besonderen Therapierichtungen“ (Phytotherapie, Homöopathie,<br />

Anthroposophie) sowie der „traditionellen“ Arzneimittel (Medikamente,<br />

bei denen aus der traditionellen Anwendung eine Wirksamkeitsvermutung<br />

gegeben ist). Das Tätigkeitsfeld der Abteilung umfasst<br />

sowohl fachliche <strong>Stellungnahmen</strong> zur Formalpharmazie, Qualität <strong>und</strong><br />

Medizin als auch die gesamte Projektbegleitung bis hin zu Bescheiden<br />

im Bereich der Zulassung/Nachzulassung bzw. Registrierung/Nachregistrierung.<br />

Ein besonderer Aufgabenschwerpunkt der<br />

Abteilung ist die Erledigung der Nachzulassung.<br />

Des Weiteren werden Anfragen der Landesbehörden, der Industrie<br />

oder der Öffentlichkeit beantwortet. Der Abteilung obliegt die Geschäftsführung<br />

<strong>und</strong> die fachliche Betreuung von vier Kommissionen,<br />

die aufgr<strong>und</strong> des Arzneimittelgesetzes eingerichtet wurden. Zur Vereinheitlichung<br />

der Angaben auf den Gebrauchs- <strong>und</strong> Fachinformationen<br />

werden in der Abteilung Textentwürfe für häufig zugelassene<br />

pflanzliche Arzneimittel verfasst, die nach Abstimmung mit den Fachkreisen<br />

auf den Internetseiten des BfArM veröffentlicht werden.<br />

Die wissenschaftliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Richtlinien zur Bewertung von<br />

Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen <strong>und</strong> zu traditionellen<br />

Arzneimitteln werden von den Wissenschaftlern der Abteilung<br />

über die Mitarbeit in nationalen <strong>und</strong> internationalen Fachgremien<br />

auch in WHO- <strong>und</strong> EU-Richtlinien eingebracht. Die Abteilung kommentiert<br />

regelmäßig Monographien der WHO, Guidelines <strong>und</strong> ähnliche<br />

Dokumente sowohl im Hinblick auf regulatorische als auch fachlichwissenschaftliche<br />

Inhalte.<br />

Die Abteilung hat derzeit keinen Auftrag zu regelmäßiger experimenteller<br />

Forschung. In den Jahren 2000 bis 2002 wurde eine Virusvalidierungsstudie<br />

durchgeführt, die sich mit dem Problem der Virussi-<br />

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