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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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zuständigen Ministeriums. Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat<br />

<strong>und</strong> der Präsident. Darüber hinaus stehen der Stiftung ein Direktorium<br />

<strong>und</strong> die Referenten-Arbeitsgruppe zur Seite. Die Entscheidungen<br />

des Stiftungsrates werden von der Referenten-Arbeitsgruppe <strong>und</strong><br />

dem Präsidenten vorbereitet. Für einzelne Bauvorhaben wie aktuell<br />

der Neu- <strong>und</strong> Erweiterungsbau der Herzogin Anna Amalia Bibliothek<br />

werden zudem Baukommissionen gebildet.<br />

Der Stiftungsrat besteht aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern <strong>und</strong><br />

setzt sich wie folgt zusammen:<br />

− je ein Vertreter des für Kunst zuständigen Ministeriums <strong>und</strong> des<br />

für Finanzen zuständigen Ministeriums des Freistaats Thüringen,<br />

− zwei Vertreter der B<strong>und</strong>esregierung,<br />

− zwei Vertreter der Stadt Weimar.<br />

− Weitere sechs Mitglieder sind Sachverständige aus Wissenschaft<br />

<strong>und</strong> Kunst. Neben einem Vertreter der Universitäten Thüringens<br />

<strong>und</strong> aus der Goethe-Gesellschaft sollen die übrigen Sachverständigen<br />

aus den Bereichen Museums-, Bibliotheks- <strong>und</strong> Archivwesen<br />

kommen.<br />

Die Amtszeit beträgt vier Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich.<br />

Die sachverständigen Mitglieder werden vom Vorsitzenden des<br />

Stiftungsrats im Einvernehmen mit den Zuwendungsgebern berufen<br />

<strong>und</strong> abberufen, wobei auch das Benehmen des Thüringer Landtages<br />

einzuholen ist (Ausschuss für Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kunst).<br />

Den Vorsitz übernimmt der Vertreter des für Kunst zuständigen Ministeriums.<br />

Sein Stellvertreter ist der für Kultur zuständige Vertreter der<br />

B<strong>und</strong>esregierung.<br />

Der Stiftungsrat bestimmt die Ziele der Stiftungsarbeit <strong>und</strong> beschließt<br />

über alle gr<strong>und</strong>sätzlichen Angelegenheiten der Stiftung, insbesondere<br />

− den Organisationsplan, die Geschäftsordnung <strong>und</strong> den Entwurf<br />

des Wirtschafts- <strong>und</strong> Stellenplans, einschließlich aller arbeitsrechtlichen<br />

Maßnahmen von Arbeitnehmern ab der Vergütungsgruppe<br />

BAT-O Ib,<br />

− den Erwerb <strong>und</strong> die Veräußerung von Gr<strong>und</strong>stücken, Gebäuden<br />

<strong>und</strong> von Vermögensgegenständen mit erheblicher Bedeutung sowie<br />

über größere Baumaßnahmen,<br />

− den Erwerb von Sammlungsgegenständen <strong>und</strong> die Annahme von<br />

Schenkungen im Wert von über 50.000 Euro sowie die Veräußerung<br />

von Sammlungsgegenständen, soweit sie von erheblicher<br />

Bedeutung sind.<br />

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