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Wissenschaftsrat Empfehlungen und Stellungnahmen 2004 Band II

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fessoren entwickelt <strong>und</strong> entweder selbst durchgeführt oder - bei<br />

Rückgriff auf Fachleute von außen - von ihnen begleitet werden.<br />

A.IV.<br />

Ausstattung<br />

IV.1. Personelle Ausstattung<br />

Die Professoren der Evangelischen Fachhochschule Freiburg werden<br />

nach den Vorschriften des Gesetzes über die Fachhochschulen im<br />

Land Baden-Württemberg berufen. Als kirchliche Hochschule richtet<br />

die EFH Freiburg spezifische Erwartungen an Bewerber. 16 Das Berufungsverfahren<br />

wird durch die Richtlinien der EFH Freiburg geregelt.<br />

Der Berufungsvorschlag wird dem Träger auf Gr<strong>und</strong> von Beschlüssen<br />

des Senats <strong>und</strong> des Kuratoriums zur Entscheidung vorgelegt. Die<br />

Berufung zum Professor an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg<br />

erfolgt durch den Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe als<br />

Träger der Fachhochschule mit Genehmigung durch das Land. Die<br />

Professoren werden in einem Angestelltenverhältnis eingestellt <strong>und</strong><br />

analog C2/C3 vergütet. Bei der Einstellung von Lehrkräften wird eine<br />

6-monatige Probezeit vereinbart; darüber hinaus ist im Regelfall keine<br />

Befristung vorgesehen. Das Lehrdeputat der Professuren orientiert<br />

sich mit 18 Semesterwochenst<strong>und</strong>en an der Landeslehrverordnung<br />

des Landes Baden-Württemberg. Der Stellenplan der Evangelischen<br />

Fachhochschule Freiburg umfasst insgesamt folgende Planstellen<br />

(Stand 31.03.2003):<br />

− 21 Stellen für Professuren,<br />

− 13,2 Stellen für nichtwissenschaftliche Mitarbeiter,<br />

Die Ermäßigungen der Lehrverpflichtungen für das Dekansamt <strong>und</strong><br />

die Studiengangsleitung orientieren sich an der jeweils gültigen Lehrverpflichtungsordnung.<br />

Das sich aus der Gesamtzahl der 21 hauptamtlich<br />

Lehrenden à 18 SWS ergebende Zeitkontingent von 378<br />

SWS vermindert sich durch Ermäßigungen für Leitungs- <strong>und</strong> sonstige<br />

Aufgaben auf 305 SWS. Auf Basis der für die gr<strong>und</strong>ständigen Studiengänge<br />

geltenden Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen wurde unter<br />

Berücksichtigung der üblichen Seminargrößen sowie der Anzahl der<br />

jeweils erforderlichen Zahl der Übungsgruppen ermittelt, dass<br />

16<br />

Träger <strong>und</strong> Hochschule erwarten angesichts der in der Präambel der Verfassung<br />

festgelegten Aufgabenstellung der Hochschule, ‚dass soziale Probleme <strong>und</strong> die Gestaltung<br />

des Sozialen theologisch durchdacht, kirchliche <strong>und</strong> religiöse Praxis auf ihre<br />

soziale Bedeutung hin untersucht werden'. Der Bewerber soll einen spezifischen Beitrag<br />

zur Umsetzung dieser Zielvorstellung leisten. Einstellungsvoraussetzung ist auch<br />

die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft<br />

Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK).<br />

304

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