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Pflege- und Entwicklungsplan Buschhagenniederung - Universität ...

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Naturraumrepräsentanz<br />

Niederungsgebiete weisen im Allgemeinen erst in ihrer typischen Überformung durch die<br />

landwirtschaftliche Nutzung eine Repräsentanz für die Kulturlandschaft auf. Die Bewirtschaftung in<br />

Form von Rieselwiesen ist naturraumtypisch für die Oldenburg-Ostfriesische Geest, jedoch ist<br />

nach Aufgabe dieser Nutzung deren typische Ausprägung in der <strong>Buschhagenniederung</strong> kaum<br />

mehr zu erkennen. Die Entwässerungsgräben sind größtenteils verlandet <strong>und</strong> viele Flächen<br />

aufgr<strong>und</strong> der Vernässung nicht mehr bewirtschaftet.<br />

Diese brachliegenden Flächen, auf denen der hohe Gr<strong>und</strong>wasserspiegel teilweise bis auf Flur<br />

ansteht, sind Kennzeichen einer feuchten Flussniederung. Durch den anthropogenen<br />

Wasserhaushalt jedoch ist eine solche, wie unter dem Punkt Natürlichkeit beschrieben, im<br />

Untersuchungsgebiet nicht naturraumtypisch ausgeprägt.<br />

Tidebeeinflusste Gewässer gehören nach dem Niedersächsischen Landschaftsprogramm zu den<br />

naturraumtypischen Einheiten der Oldenburg-Ostfriesischen Geest. Tideeinfluss ist in den Gräben<br />

im Wardenburger Teil des Gebietes gegeben, jedoch entsprechen sie durch ihre Funktion als<br />

Entwässerungsgräben <strong>und</strong> dem Mangel an dynamischen Strukturen nicht dem naturraumtypischen<br />

Bild dieser Landschaftseinheit.<br />

Die <strong>Buschhagenniederung</strong> wird somit aus hydrologischer Sicht als wenig repräsentativ für den<br />

Naturraum (-) eingestuft.<br />

<br />

Gefährdungsgrad<br />

Die Gräben im Gebiet der Gemeinde Wardenburg sind trotz ihrer naturfernen Struktur als<br />

tidebeeinflusste Gewässer schutz- <strong>und</strong> entwicklungswürdig <strong>und</strong> nach DRACHENFELS (1994) als<br />

gefährdete Landschaftselemente einzustufen.<br />

Stark gefährdet sind die Senken <strong>und</strong> der Waldorfteich im Oldenburger Gebiet, da sie nur<br />

periodisch Wasser führen. Die ehemaligen Fischteiche unterliegen der Verlandung <strong>und</strong> sind so<br />

mittelfristig ebenfalls gefährdet trocken zu fallen. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Leitbildes<br />

sehen den Erhalt des Waldorfteiches <strong>und</strong> der ehemaligen Fischteiche in ihrer heutigen Struktur<br />

vor. Diese nährstoffreichen Kleingewässer sind nach § 28a Niedersächsisches Naturschutzgesetz<br />

(NNatG) zu schützen.<br />

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