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Pflege- und Entwicklungsplan Buschhagenniederung - Universität ...

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Gefährdungsgrad<br />

Dieses Bewertungskriterium basiert vor allem auf zwei Aspekten. Zum Einen kann man von einer<br />

Gefährdung der Böden sprechen, wenn eine anthropogene Störung, wie Versiegelung, geplant ist<br />

<strong>und</strong> zum Anderen, wenn das Bodeninventar nicht im Gleichgewicht mit der umgebenden<br />

Landschaft auftritt.<br />

Tabelle 4—8 Bodenbewertungsskala für das Kriterium „Gefährdungsgrad“<br />

Wert Bezeichnung<br />

„+“ stark gefährdet<br />

„0“ Mittlerer Gefährderungsgrad<br />

„-“ nicht gefährdet<br />

Auch hier erfolgt die Bewertung auf der Typusebene.<br />

Bewertungsergebnisse im Leitbild „Status quo“:<br />

Beide Gefahren sind, angesichts des Leitbildes "Status quo" auszuschließen: der Boden wird nicht<br />

versiegelt <strong>und</strong> die vorkommenden Bodentypen sind für Niederungs- <strong>und</strong> Auenlandschaft typisch.<br />

Deshalb sind die Böden in der <strong>Buschhagenniederung</strong> als nicht gefährdet („-“) zu bewerten.<br />

Bewertungsergebnisse im Leitbild „Prozessschutz“:<br />

Das Leitbild "Prozessschutz" sieht eine Änderung in dem Bodeninventar vor. Die neu<br />

entstehenden Bodentypen: Flusswatt, Flussrohmarsch <strong>und</strong> Fluss-Organomarsch werden nach 25<br />

Jahren nicht im Gleichgewicht miteinander <strong>und</strong> zu der umgebenden Landschaft stehen. Deshalb<br />

ist von einer mittleren Gefährdung der Böden auszugehen. Eine Versiegelung des Bodens im<br />

Untersuchungsgebiet ist weiterhin auszuschließen.<br />

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