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Pflege- und Entwicklungsplan Buschhagenniederung - Universität ...

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Zusammenfassung der Bewertung im Leitbild „Status quo“<br />

Tabelle 4—48 Gesamtüberblick der Bewertung im Leitbild „Status quo“<br />

Diversität Gefährdung NaturraumrepräsentanzNatürlichkeit<br />

Gering 16 0 0<br />

Mittel 2 5 5<br />

Hoch 1 14 14<br />

Gesamt mittel gering hoch hoch<br />

Es wurden im Leitbild „Status quo“ somit zwei Bewertungskriterien für die Libellenfauna als „hoch“<br />

<strong>und</strong> jeweils ein Bewertungskriterium als „mittel“ <strong>und</strong> „gering“ bewertet.<br />

Bewertung der Libellenfauna im Leitbild „Prozessschutz“<br />

Unter den Bedingungen des Leitbildes „Prozessschutz“ könnten noch 3 weitere im Stadtgebiet<br />

vorkommende Arten in der <strong>Buschhagenniederung</strong> ihren Lebensraum finden. Dies sind Aeshna<br />

mixta, Brachytron pratense <strong>und</strong> Sympetrum danae. Sympetrum pedemontanum kann auch unter<br />

den Bedingungen des Leitbildes „Prozessschutz“ nicht als bodenständig angesehen werden. Es ist<br />

aber zu erwarten, dass sich die Bedingungen nach den prognostizierten 25 Jahren nochmals<br />

gr<strong>und</strong>legend in Richtung Waldentwicklung verändern werden <strong>und</strong> dann auch nochmals ein<br />

verändertes Artenspektrum zu erwarten ist.<br />

Zur Bewertung im Leitbild „Prozessschutz“ wurde nach gleichem Schema vorgegangen wie im<br />

Leitbild „Status quo“. Zur Vorgehensweise siehe oben Bewertung der Libellen im Leitbild „Status<br />

quo“.<br />

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