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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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1 NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Grundstücksgrenze gebaut und somit ihre „Wirkung“ für das Landschaftsbild entfalten. Ein<br />

Ausschluss von Nebengebäuden auch auf diesem Streifen entsprechend Festsetzung 1 wäre<br />

daher konsequent gewesen und würde die Realisierung der in der Abwägung formulierten<br />

Intention „Die nicht überbaubare Fläche bleibt jedoch unverändert, damit die Anwohner in<br />

diesem Bereich Gartenflächen und Anpflanzungen anlegen“ zumindest etwas wahrscheinlicher<br />

machen.“<br />

Die Erschließung dieses Baugebietes wird durch einen Erschließungsträger erfolgen und hat<br />

noch nicht begonnen. Entsprechend der vertraglichen Regelungen wird dieser auch die Ausgleichsflächen<br />

und die sonstigen Grünflächen herstellen lassen und nach Abschluss der Fertigstellungs-<br />

und Entwicklungspflege an die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> übertragen.<br />

St. Annenberg:<br />

Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich am St. Annenberg ist<br />

eine Konzeption zur Grünordnung erstellt worden, die als zentrales Element die Renaturierung<br />

des Großen Grabens in einer ca. 100 m breiten Ausgleichsfläche quer durch das gesamte<br />

Baugebiet vorsieht. Die Weiterführung der Gesamtplanung in diesem Bereich ist allerdings<br />

stark von der Bedarfsentwicklung für zusätzliche Baulandflächen für den Wohnungsbau<br />

abhängig.<br />

Weitere Bauvorhaben mit Maßnahmen zur Grünordnung:<br />

Seit 1998 sind über die zuvor beschriebenen städtebaulichen Entwicklungen mit öffentlichen<br />

Maßnahmen zur Grünordnung hinaus auch einige Vorhaben realisiert worden, bei denen<br />

ausschließlich vorhabensbezogene Grünordnungsmaßnahmen von den jeweiligen Maßnahmenträgern<br />

umzusetzen waren. Dies betraf vor allem das Bauvorhaben der E.ON/Avacon<br />

AG an der Schillerstraße, das Sportgelände des HTV am Magdeburger Tor und den Bau<br />

eines Supermarktes am Konrad-Adenauer-Platz. In diesen Fällen wurden im Bebauungsplan<br />

umfangreiche Anpflanzungen auf den Baugrundstücken festgesetzt. Eine förmliche Abnahme<br />

der einzelnen Pflanzmaßnahmen steht noch aus, wesentliche Defizite sollten hier aber<br />

nicht bestehen.<br />

Aktuell hat die Umsetzung der Landschafts- und Grünordnungsplanung in den Gemeinden<br />

durch das am 20.07.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an<br />

die EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) erhebliche Änderungen erfahren.<br />

Es dient vor allem der Anpassung des nationalen Rechts des Städtebaus und der Raumordnung<br />

an die Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des EU<br />

Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und<br />

Programme (auch Flächennutzungs- und Bebauungspläne!). Schwerpunktmäßig beinhaltet<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 6

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