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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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2 WASSER<br />

Bezüglich der in Abbildung 2/2 dargestellten Funktionsweise des RRB in der Grünanlage<br />

Piepenbrink wird immer mal wieder nachgefragt, warum im Bereich der Beendorfer Straße<br />

schon bei relativ geringen Regenereignissen das Wasser zurückgestaut wird. Auch Hinweise<br />

auf ein „unerwünschtes“ Sumpfgebiet, eine Brutstätte für Mückenpopulationen und auf fehlende<br />

Unterhaltungsleistungen der <strong>Stadt</strong>verwaltung sind zu verzeichnen. Hierzu ist auszuführen,<br />

dass entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigung am Ablauf des RRB eine maximale<br />

Wassermenge von 0,47 m³/sec weitergeleitet werden darf. Wenn man sich die oberhalb<br />

des RRB angeschlossenen Baugebietsflächen ansieht, wird deutlich, dass diese kritische<br />

Abflussmenge sehr schnell erreicht werden kann und der planmäßige Rückstau einsetzt.<br />

Auch wenn das RRB mittlerweile einen recht ausgeprägten Gehölzbewuchs aufweist,<br />

steht das baulich geschaffene Rückstauvolumen von 5.400 m³ fast unverändert zur Verfügung<br />

und der großzügig bemessene Graben bietet weiteren Rückhalteraum. Da allerdings<br />

auch nach einem Regenereignis sich der Zufluss nicht augenblicklich auf Null reduziert, sondern<br />

noch über Stunden und Tage ein Niveau beibehalten kann, dass im Bereich der kritischen<br />

Abflussmenge liegt (für die Kläranlage <strong>Helmstedt</strong> werden bspw. für die Berechnung<br />

der Jahresabflussmenge nach einem Regenereignis immer 3 Tage als Regennachlauftage<br />

gewertet!), ist eine Überstauung des Bereiches über einen längeren Zeitraum absolut nicht<br />

ungewöhnlich. Im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit der innerstädtischen Vorfluter<br />

kann man allerdings an dieser Stelle nur an die Grenzen solcher Entwässerungssysteme<br />

erinnern, die im Rahmen von Baumaßnahmen leider immer wieder in Vergessenheit geraten.<br />

So schreibt die Abwasserbeseitigungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> nicht ohne Grund in ihrem<br />

§ 13 zur Rückstauproblematik vor:<br />

Rückstauebene ist die Straßenoberfläche am oberhalb der Anschlussstelle befindlichen Kontrollschacht.<br />

Unter dem Rückstau liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Regenwassereinläufe<br />

usw. müssen gem. DIN 1986 Teil 1 in der derzeit gültigen Fassung gegen Rückstau<br />

abgesichert sein.<br />

Bei Bauvorhaben in schwierigem Gelände, wo bspw. mit Sickerwasser zu rechnen ist (z. B.<br />

Piepenbrink oder Galgenbreite), ergeben sich da für den unterirdischen Teil eines Gebäudes<br />

schon erhebliche Anforderungen, die leider nicht bei allen Hausplanungen berücksichtigt<br />

werden. Wenn bei der Ausführung der Dränagen die zuvor genannte Rückstauebene nicht<br />

berücksichtigt wird, sind entsprechende Probleme unvermeidbar, die allerdings nicht durch<br />

die Erhöhung der Abflussmengen in den städtischen Kanal- und Grabensystemen gelöst<br />

werden können. Hiermit wäre nur eine nicht zulässige Problemverlagerung an die Unterlieger<br />

verbunden.<br />

Angesichts des sehr gut entwickelten Gehölzbestandes im beschriebenen Grabensystem<br />

werden nun allerdings die 2004 begonnenen Holzarbeiten in verstärktem Umfang durchge-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 91

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