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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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6 LUFT, KLIMA UND ENERGIE<br />

6.2 Mobilfunk<br />

Mobilfunk ist die Sammelbezeichnung für den Betrieb von beweglichen Funkgeräten, von<br />

denen die tragbaren Telefone (Handys) heute die mit Abstand größte Gerätegruppe stellen.<br />

Mit dem Aufbau verschiedener GSM-Netze (bezeichnet den volldigitalen Mobilfunknetz-<br />

Standard und steht als Abkürzung für Global System for Mobile Communications) ab den<br />

späten 80er Jahre durch Mobilfunkgesellschaften kam es zu deutlich günstigeren Gesprächstarifen<br />

und dadurch zu einer Nutzung des Mobilfunks in der Breite der Bevölkerung.<br />

Mittlerweile werden allein in Deutschland mehr als 80 Millionen Handys betrieben. Mit dieser<br />

Entwicklung verbunden war zwangsläufig die massive Ausbreitung der Sende- und Empfangsanlagen<br />

der einzelnen Netzbetreiber, die eine flächendeckende Netzversorgung für den<br />

Betrieb der Handys sicherstellen wollten. Da die Daten- und Informationsübertragung über<br />

elektromagnetische Wellen erfolgt, führte die mit der rasanten Ausbreitung des Handys verbundene<br />

wachsende Verdichtung von elektromagnetischen Feldern (EMF) auch zu einer<br />

intensiven Diskussion der Auswirkungen des so genannten „Elektrosmogs“ auf die Gesundheit<br />

und die gesamte Umwelt. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Betrieb einer<br />

Vielzahl elektrotechnischer Einrichtungen und Geräte, von der Hochspannungsleitung bis<br />

zum Föhn, zwangsläufig an das Entstehen von elektromagnetischen Feldern gekoppelt ist<br />

und Elektrosmog daher nicht auf das Thema des Mobilfunks reduziert werden kann.<br />

Eine detaillierte Behandlung der sehr kontrovers geführten Debatte zu den Auswirkungen der<br />

EMF - bspw. auf elektrosensible Menschen oder empfindliche Tierarten - würde sicherlich<br />

den Rahmen eines kommunalen <strong>Umweltbericht</strong>es sprengen, sodass an dieser Stelle nur<br />

darauf verwiesen werden kann, dass die von der Bundesregierung beauftragte deutsche<br />

Strahlenschutzkommission in ihrer Bewertung zu den gesundheitlichen Auswirkungen der<br />

EMF 2001 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die bei uns geltenden Grenzwerte nach<br />

dem gegenwärtigen Erkenntnisstand vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend<br />

schützen. Die Grenzwerte ergeben sich in Deutschland aus der 26. Verordnung zur<br />

Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Es wird dort zwischen Hoch- und Niederfrequenzanlagen<br />

unterschieden und es werden Maximalwerte für die elektrischen und die<br />

magnetischen Feldstärken im Einwirkungsbereich der Anlagen festgesetzt:<br />

Anhang 1: Hochfrequenzanlagen<br />

Frequenz in Hertz<br />

(Hz)<br />

Effektivwert der Feldstärke, quadratisch<br />

ermittelt über 6-Minuten-Intervalle<br />

elektrische Feldstärke in Volt pro Meter<br />

(V/m)<br />

magnetische Feldstärke in<br />

Ampere pro Meter (A/m)<br />

10 - 400 27,5 0,073<br />

400 - 2.000 1,375 x Wurzel(f) 0,0037 x Wurzel(f)<br />

2.000 - 300.000 61 0,16<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 155

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