Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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3 BODEN<br />
auf das Kleinklima natürlich deutlich höher, als bei der Bebauung einer landwirtschaftlichen<br />
Fläche im Außenbereich.<br />
Zur Verminderung der negativen Auswirkungen der Bodenversiegelung werden von der<br />
<strong>Stadt</strong> verschiedene finanzielle Anreize geboten, um die <strong>Helmstedt</strong>er Grundstückseigentümer<br />
zu Verbesserungsmaßnahmen anzuregen. Hierzu zählt beispielsweise die Reduzierung bzw.<br />
der vollständige Erlass der Regenwassergebühr für befestigte, aber wasserdurchlässige<br />
Grundstücksflächen und für versiegelte Fläche, deren Niederschlagswasser auf dem Grundstück<br />
versickert wird. Auch der Einbau von Regenwassernutzungsanlagen, die Aufbringung<br />
von Dachbegrünungen oder die Entsiegelung größerer Innenhofflächen verringern die zuvor<br />
genannten negativen Auswirkungen. Sie werden daher von der <strong>Stadt</strong> über das im Kapitel 7<br />
ausführlich dargestellte Förderprogramm für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben bezuschusst.<br />
Darüber hinaus reduziert sich auch in diesen Fällen die Regenwassergebühr.<br />
Neben den finanziellen Anreizen gibt es zudem seitens des Gesetzgebers klare Vorgaben,<br />
die dazu beitragen sollen, die negativen Auswirkungen der Bodenversiegelungen zu vermindern.<br />
Die Niedersächsische Bauordnung schreibt hierzu im § 14 (Absatz 4) vor:<br />
„Stellplätze, deren Zu- und Abfahrten und Fahrgassen sowie die Zu- und Abfahrten von Garagen<br />
dürfen, wenn die Versickerung des Niederschlagswassers nicht auf andere Weise ermöglicht<br />
wird, nur eine Befestigung haben, durch die das Niederschlagswasser mindestens<br />
zum überwiegenden Teil versickern kann. Satz 1 gilt nicht, soweit die Flächen für das Warten<br />
von Kraftfahrzeugen oder ähnliche Arbeiten, die das Grundwasser verunreinigen können,<br />
genutzt werden.“<br />
Diese gesetzliche Vorgabe wird leider in der Praxis nach wie vor - sowohl im privaten als<br />
auch im öffentlichen Bereich - nicht in dem Maße berücksichtigt, wie es im Sinne des Umweltschutzes<br />
erforderlich wäre.<br />
Im Hinblick auf den Versiegelungsgrad öffentlicher Flächen sollte zukünftig bei allen Neuund<br />
Umbauplanungen ein möglichst geringer Versiegelungsgrad angestrebt werden und bei<br />
jeder Baumaßnahme sollten alle sich bietenden Möglichkeiten zur Entsiegelung genutzt werden.<br />
Ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen ergibt sich beispielsweise bei Durchsicht<br />
des Fragenkatalogs aus dem Entsiegelungskonzept der <strong>Stadt</strong> Braunschweig, das bereits im<br />
Jahr 1993 in der dortigen Schriftenreihe kommunaler Umweltschutz veröffentlicht worden<br />
war.<br />
1. Wie stark ist die Straße vom Verkehr genutzt?<br />
2. Entspricht die vorhanden Straßenbreite der Verkehrsbelastung?<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 123