25.07.2014 Aufrufe

Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3 BODEN<br />

auf das Kleinklima natürlich deutlich höher, als bei der Bebauung einer landwirtschaftlichen<br />

Fläche im Außenbereich.<br />

Zur Verminderung der negativen Auswirkungen der Bodenversiegelung werden von der<br />

<strong>Stadt</strong> verschiedene finanzielle Anreize geboten, um die <strong>Helmstedt</strong>er Grundstückseigentümer<br />

zu Verbesserungsmaßnahmen anzuregen. Hierzu zählt beispielsweise die Reduzierung bzw.<br />

der vollständige Erlass der Regenwassergebühr für befestigte, aber wasserdurchlässige<br />

Grundstücksflächen und für versiegelte Fläche, deren Niederschlagswasser auf dem Grundstück<br />

versickert wird. Auch der Einbau von Regenwassernutzungsanlagen, die Aufbringung<br />

von Dachbegrünungen oder die Entsiegelung größerer Innenhofflächen verringern die zuvor<br />

genannten negativen Auswirkungen. Sie werden daher von der <strong>Stadt</strong> über das im Kapitel 7<br />

ausführlich dargestellte Förderprogramm für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben bezuschusst.<br />

Darüber hinaus reduziert sich auch in diesen Fällen die Regenwassergebühr.<br />

Neben den finanziellen Anreizen gibt es zudem seitens des Gesetzgebers klare Vorgaben,<br />

die dazu beitragen sollen, die negativen Auswirkungen der Bodenversiegelungen zu vermindern.<br />

Die Niedersächsische Bauordnung schreibt hierzu im § 14 (Absatz 4) vor:<br />

„Stellplätze, deren Zu- und Abfahrten und Fahrgassen sowie die Zu- und Abfahrten von Garagen<br />

dürfen, wenn die Versickerung des Niederschlagswassers nicht auf andere Weise ermöglicht<br />

wird, nur eine Befestigung haben, durch die das Niederschlagswasser mindestens<br />

zum überwiegenden Teil versickern kann. Satz 1 gilt nicht, soweit die Flächen für das Warten<br />

von Kraftfahrzeugen oder ähnliche Arbeiten, die das Grundwasser verunreinigen können,<br />

genutzt werden.“<br />

Diese gesetzliche Vorgabe wird leider in der Praxis nach wie vor - sowohl im privaten als<br />

auch im öffentlichen Bereich - nicht in dem Maße berücksichtigt, wie es im Sinne des Umweltschutzes<br />

erforderlich wäre.<br />

Im Hinblick auf den Versiegelungsgrad öffentlicher Flächen sollte zukünftig bei allen Neuund<br />

Umbauplanungen ein möglichst geringer Versiegelungsgrad angestrebt werden und bei<br />

jeder Baumaßnahme sollten alle sich bietenden Möglichkeiten zur Entsiegelung genutzt werden.<br />

Ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen ergibt sich beispielsweise bei Durchsicht<br />

des Fragenkatalogs aus dem Entsiegelungskonzept der <strong>Stadt</strong> Braunschweig, das bereits im<br />

Jahr 1993 in der dortigen Schriftenreihe kommunaler Umweltschutz veröffentlicht worden<br />

war.<br />

1. Wie stark ist die Straße vom Verkehr genutzt?<br />

2. Entspricht die vorhanden Straßenbreite der Verkehrsbelastung?<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 123

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!