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Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt

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4 Abfall<br />

Altglas wird über eine ganze Reihe von Altglascontainern gesammelt, die verteilt im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

von <strong>Helmstedt</strong> und in den Ortsteilen aufgestellt sind.<br />

Neben den genannten Holsystemen und den ortsnahen Bringsystemen können Abfällen<br />

auch direkt an den im Landkreis vorhandenen Verwertungsanlagen bzw. Deponien angeliefert<br />

werden. Die Anlieferung ist grundsätzlich kostenpflichtig und ist zu folgenden Zeiten<br />

möglich:<br />

Thermische Restabfallvorbehandlungsanlage: Montag bis Freitag 07.00 - 17.00 Uhr<br />

Kompostwerk/Bauschuttrecyclinganlage: Montag bis Freitag 07.00 - 17.00 Uhr<br />

Im <strong>Umweltbericht</strong> 1998 war bereits erläutert worden, dass der Landkreis <strong>Helmstedt</strong> für den<br />

Hausmüll und für den Biomüll eine gewichtsbezogene Gebühr eingeführt hat. Die aktuellen<br />

Gebühren (Stand 01.01.<strong>2006</strong>) für einen Restabfallbehälter von 120 oder 240 Litern setzen<br />

sich aus einer Grundgebühr von 105 € (beinhaltet 13 Leerungen im Jahr, jede weitere wird<br />

mit 10 € berechnet) und einer gewichtsbezogenen Gebühr in Höhe von 0,25 €/kg zusammen.<br />

Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall betragen aktuell 0,23 €/kg. Eine gesonderte<br />

Grundgebühr wird für die Biomüllabfuhr nicht erhoben.<br />

Für die Sperrmüllabfuhr, die Anlieferung am Schadstoffmobil und die Abfuhr von gebündeltem<br />

Baum- und Strauchschnitt wird im Rahmen der auf der Vorseite genannten Maximalmengen<br />

keine gesonderte Gebühr erhoben.<br />

Die Sammlung von Altpapier, Altglas, Leichtverpackungen und Elektrogeräten wird direkt<br />

über die Produktpreise vom Käufer finanziert (z. B. „Grüner Punkt“).<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> selbst tritt im Rahmen der Abfallwirtschaft im Wesentlichen als Abfallerzeuger<br />

auf, da sie die in ihrem Bereich anfallenden Abfälle den zugelassen Verwertungsoder<br />

Abfallentsorgungsanlagen andienen muss, oder im Rahmen des Anschlusszwanges<br />

(gilt in der Regel für die Immobilien der <strong>Stadt</strong>, wie z. B. das Rathaus) direkt an das Holsystem<br />

des Landkreises angeschlossen ist. Vor dem Hintergrund, dass sich die große Mehrzahl<br />

der öffentlichen Flächen im Eigentum der <strong>Stadt</strong> befinden und diese daher auch von ihr zu<br />

unterhalten sind (einschließlich der Entsorgung der dort rechtmäßig oder unrechtmäßig lagernden<br />

Abfälle), zudem auf diesen Flächen auch eine Vielzahl von Papierkörben vorgehalten<br />

werden, wird die <strong>Stadt</strong> natürlich daneben auch unmittelbar von den abfallwirtschaftlichen<br />

Entscheidungen der entsorgungspflichtigen Körperschaft berührt. Die z. T. unmittelbar mit<br />

den Veränderungen in der Abfallwirtschaft einhergehenden Veränderungen der Müllmengen<br />

auf städtischen Flächen waren für den Bereich der Grünanlagen bereits im Kapitel 1.2.1 (S.<br />

17 u. 18) dargestellt worden und werden für andere städtische Bereiche noch im nächsten<br />

Kapitel behandelt.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 132

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