Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
Umweltbericht 2005/2006 - Stadt Helmstedt
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4 Abfall<br />
Altglas wird über eine ganze Reihe von Altglascontainern gesammelt, die verteilt im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
von <strong>Helmstedt</strong> und in den Ortsteilen aufgestellt sind.<br />
Neben den genannten Holsystemen und den ortsnahen Bringsystemen können Abfällen<br />
auch direkt an den im Landkreis vorhandenen Verwertungsanlagen bzw. Deponien angeliefert<br />
werden. Die Anlieferung ist grundsätzlich kostenpflichtig und ist zu folgenden Zeiten<br />
möglich:<br />
Thermische Restabfallvorbehandlungsanlage: Montag bis Freitag 07.00 - 17.00 Uhr<br />
Kompostwerk/Bauschuttrecyclinganlage: Montag bis Freitag 07.00 - 17.00 Uhr<br />
Im <strong>Umweltbericht</strong> 1998 war bereits erläutert worden, dass der Landkreis <strong>Helmstedt</strong> für den<br />
Hausmüll und für den Biomüll eine gewichtsbezogene Gebühr eingeführt hat. Die aktuellen<br />
Gebühren (Stand 01.01.<strong>2006</strong>) für einen Restabfallbehälter von 120 oder 240 Litern setzen<br />
sich aus einer Grundgebühr von 105 € (beinhaltet 13 Leerungen im Jahr, jede weitere wird<br />
mit 10 € berechnet) und einer gewichtsbezogenen Gebühr in Höhe von 0,25 €/kg zusammen.<br />
Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall betragen aktuell 0,23 €/kg. Eine gesonderte<br />
Grundgebühr wird für die Biomüllabfuhr nicht erhoben.<br />
Für die Sperrmüllabfuhr, die Anlieferung am Schadstoffmobil und die Abfuhr von gebündeltem<br />
Baum- und Strauchschnitt wird im Rahmen der auf der Vorseite genannten Maximalmengen<br />
keine gesonderte Gebühr erhoben.<br />
Die Sammlung von Altpapier, Altglas, Leichtverpackungen und Elektrogeräten wird direkt<br />
über die Produktpreise vom Käufer finanziert (z. B. „Grüner Punkt“).<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Helmstedt</strong> selbst tritt im Rahmen der Abfallwirtschaft im Wesentlichen als Abfallerzeuger<br />
auf, da sie die in ihrem Bereich anfallenden Abfälle den zugelassen Verwertungsoder<br />
Abfallentsorgungsanlagen andienen muss, oder im Rahmen des Anschlusszwanges<br />
(gilt in der Regel für die Immobilien der <strong>Stadt</strong>, wie z. B. das Rathaus) direkt an das Holsystem<br />
des Landkreises angeschlossen ist. Vor dem Hintergrund, dass sich die große Mehrzahl<br />
der öffentlichen Flächen im Eigentum der <strong>Stadt</strong> befinden und diese daher auch von ihr zu<br />
unterhalten sind (einschließlich der Entsorgung der dort rechtmäßig oder unrechtmäßig lagernden<br />
Abfälle), zudem auf diesen Flächen auch eine Vielzahl von Papierkörben vorgehalten<br />
werden, wird die <strong>Stadt</strong> natürlich daneben auch unmittelbar von den abfallwirtschaftlichen<br />
Entscheidungen der entsorgungspflichtigen Körperschaft berührt. Die z. T. unmittelbar mit<br />
den Veränderungen in der Abfallwirtschaft einhergehenden Veränderungen der Müllmengen<br />
auf städtischen Flächen waren für den Bereich der Grünanlagen bereits im Kapitel 1.2.1 (S.<br />
17 u. 18) dargestellt worden und werden für andere städtische Bereiche noch im nächsten<br />
Kapitel behandelt.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>Helmstedt</strong> <strong>2005</strong>/<strong>2006</strong> 132